Bohrarbeiten als Untermieter

  • Hallo zusammen,

    Ich wohne momentan in einer WG, wir sind dort zu viert, ich bin einer der drei Untermieter.

    Wir hatten vor einige Bohrarbeiten vorzunehmen, spezifisch geht es um:

    • Eine Bücherregal Leiste.
    • Ein Gitarren Ständer.
    • Ein "Hangboard", das ist ein hölzernes Trainigsgerät fürs Klettertraining, wird über dem Türrahmen angebracht, man hängt sich dran. Vergleichbar mit einer Klimmzugstange aus Holz.

    Diese Wandstücke müssten durch Schrauben + Dübel in der Wand befestigt werden.

    Nun hatte ich mich bei der Tochter des Eigentümers (ihr gehört die Wohnung also nicht) informell erkundigt, ob das mit Bohren klar geht, sie meinte das wäre kein Problem. Haben dann den Feher begangen die Möbel zu kaufen und uns nach Handwerkern umzuschauen, die das für uns machen könnten.

    Mir ist dann ein Handwerker in den Sinn gekommen, der von der Hausverwaltung für Reperaturen etc immer angeheuert wird, dachte mir es würde sich anbieten wenn der das macht.

    Habe mich also mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt, die dann erstmal meinte, dass wir genau beschreiben sollen, was denn da gemacht werden soll. Haben ihnen also eine Beschreibung und Bilder per Email zukommen lassen, als Antwort kam dann zurück, dass das mit der Regal Leiste und dem Gitarren Element in Ordnung geht, aber das Hangboard "von Eigentümerseite" nicht angebracht werden darf.

    Da dachte ich mir dann "Toll, da hast du Idiot das Teil jetzt umsonst gekauft, hättest du besser mal vorher die Hausverwaltung gefragt und nicht nur die Tochter des Besitzers".

    Jetzt hat mich aber ein Bekannter informiert, dass so Bohrarbeiten generell von Vermietern nicht verboten werden dürfen. Habe dann etwas recherchiert und ähnliches im Internet gelesen.

    Hab dann aber nochmal im Vertrag unseres Hauptmieters gestöbert und folgenden Eintrag gefunden:

    "Bauliche Veränderungen an und in der Mietsache, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen und dergleichen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden". Die Konditionen des Hauptmieter-Vertrags gelten in unserem Fall auch für uns Untermieter.

    Meine Frage nun an euch:

    • Darf man als Mieter generell Bohrarbeiten ohne Erlaubnis durchführen?
    • Habe ich es mir irgendwie rechtlich verscherzt, weil ich explizit um Erlaubnis gefragt habe und eine negative Antwort erhielt?
    • Stellt der oben genannte Eintrag im Hauptmietervertrag sowieso sicher, dass wir hier nichts machen dürfen?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Bohren gilt allgemein als normaler Gebrauch der Wohnung und kann nicht untersagt werden. Erst wenn man aus der Wand eine Löcherbude macht wird es problematisch oder besondere Interessen des Vermieters dagegensprechen, etwa bei Fließen im Bad oder ähnliches.

    Bauliche Veränderungen meinen allgemein einen tiefen Eingriff in die Bausubstanz, wie etwa eine Wand rausreißen oder vergleichbares.

    Das ist eine grobe Einschätzung der allgemeinen Rechtslage. Was nun die speziellen Absprachen betrifft, darauf kann leider nicht eingegangen werden.

    Gruß

  • Hallo rolmy,

    wie darkshadow schon schrieb, kommt drauf an. Normale Dübel in eine normale Wand sind sicherlich kein Problem. Wenn für Dein Hangboard aber z.B. 14er Langdübel oder gar Anker in den Türsturz gesetzt werden müssen und das dann vielleicht eine tragende Wand ist, sieht das wieder ganz anders aus.

    Wird Dir also keiner hier im Forum wirklich beantworten können. Im Zweifel würde ich mich an die Vorgabe halten. Dass die nicht einfach aus Prinzip nein sagen, beweist ja schon die Tatsache, dass sie Unterlagen angefordert haben und die anderen Sachen genehmigt haben.

    cu

    Guenni

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