Hallo zusammen,
Ich wohne momentan in einer WG, wir sind dort zu viert, ich bin einer der drei Untermieter.
Wir hatten vor einige Bohrarbeiten vorzunehmen, spezifisch geht es um:
- Eine Bücherregal Leiste.
- Ein Gitarren Ständer.
- Ein "Hangboard", das ist ein hölzernes Trainigsgerät fürs Klettertraining, wird über dem Türrahmen angebracht, man hängt sich dran. Vergleichbar mit einer Klimmzugstange aus Holz.
Diese Wandstücke müssten durch Schrauben + Dübel in der Wand befestigt werden.
Nun hatte ich mich bei der Tochter des Eigentümers (ihr gehört die Wohnung also nicht) informell erkundigt, ob das mit Bohren klar geht, sie meinte das wäre kein Problem. Haben dann den Feher begangen die Möbel zu kaufen und uns nach Handwerkern umzuschauen, die das für uns machen könnten.
Mir ist dann ein Handwerker in den Sinn gekommen, der von der Hausverwaltung für Reperaturen etc immer angeheuert wird, dachte mir es würde sich anbieten wenn der das macht.
Habe mich also mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt, die dann erstmal meinte, dass wir genau beschreiben sollen, was denn da gemacht werden soll. Haben ihnen also eine Beschreibung und Bilder per Email zukommen lassen, als Antwort kam dann zurück, dass das mit der Regal Leiste und dem Gitarren Element in Ordnung geht, aber das Hangboard "von Eigentümerseite" nicht angebracht werden darf.
Da dachte ich mir dann "Toll, da hast du Idiot das Teil jetzt umsonst gekauft, hättest du besser mal vorher die Hausverwaltung gefragt und nicht nur die Tochter des Besitzers".
Jetzt hat mich aber ein Bekannter informiert, dass so Bohrarbeiten generell von Vermietern nicht verboten werden dürfen. Habe dann etwas recherchiert und ähnliches im Internet gelesen.
Hab dann aber nochmal im Vertrag unseres Hauptmieters gestöbert und folgenden Eintrag gefunden:
"Bauliche Veränderungen an und in der Mietsache, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen und dergleichen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden". Die Konditionen des Hauptmieter-Vertrags gelten in unserem Fall auch für uns Untermieter.
Meine Frage nun an euch:
- Darf man als Mieter generell Bohrarbeiten ohne Erlaubnis durchführen?
- Habe ich es mir irgendwie rechtlich verscherzt, weil ich explizit um Erlaubnis gefragt habe und eine negative Antwort erhielt?
- Stellt der oben genannte Eintrag im Hauptmietervertrag sowieso sicher, dass wir hier nichts machen dürfen?
Vielen Dank im Voraus!