Wasserversorgung laut Vertrag in Nebenkosten

  • Abend liebe Gemeinde .


    nach Umzug 01-12 haben wir uns langsam eingelebt .... Gas angemeldet sowie Strom .
    Nun taucht plötzlich ein Schreiben des Wasserversorger in unsren Briefkasten auf adressiert an den Vermieter in welchen der Abschlag 01/20 angemahnt wird inkl. Mahngebühr 10 Euro .


    Da mir das Thema komplett fremd ist und auch keinen Hinweis seitens des Vermieter stattfand

    (man hätte hier neben dem Umstand das Abschläge selber dem Versorger zu überweisen sind , zumindest Kontodaten und Verwendungszweck nennen müssen )

    Habe ich mit den Mietvertrag geschnappt und müsste feststellen das laut diesem , die Wasserversorgung sowie Abwasser in den 150 Euro Neben \ Betriebskosten welche wir monatlich zahlen enthalten sind .
    Wie sollte ich nun hie reagieren ?


    danke für die Mühe

  • Ist nicht all zu schwer !

    Laut Vertrag Wasserversorgung in monatlichen Nebenkosten enthalten ,

    Vermieter wirft mit einen Brief in den Briefkasten in welchen ein Abschlag an den Versorger angemahnt wird , sprich ich soll diesen Betrag entgegen der Angabe im Vertrag an den Versorger überwiesen .

  • Nun taucht plötzlich ein Schreiben des Wasserversorger in unsren Briefkasten auf adressiert an den Vermieter.....

    Der Brief ist doch an den Vermieter adressiert und nicht an Sie. Möglicherweise ist der Brief versehentlich in Ihrem Briefkasten gelandet.

  • Nun taucht plötzlich ein Schreiben des Wasserversorger in unsren Briefkasten auf ....

    Vermieter wirft mit einen Brief in den Briefkasten in welchen ein Abschlag an den Versorger angemahnt wird

    Ich sehe hier eine Interpretationsmöglichkeit dahingehend, dass es sich hier um ein und denselben Brief handelt. Das ließe den Schluss zu, dass MeisterLampe davon ausgeht, dass das Schreiben des Wasserversorgers kommentarlos vom Vermieter an ihn selbst durchgereicht hätte was allerdings zwischen Mieter und Vermieter zu klären wäre.

    Leider gibt es genügend Leute die darüber klagen, dass Briefe falsch oder bereits geöffnet zugestellt. wurden.

    Handelt es sich um zwei verschiedene Briefe würde ein kurzer Kommentar vom MeisterLampe ja reichen zur Klarstellung.

  • Nun taucht plötzlich ein Schreiben des Wasserversorger in unsren Briefkasten auf adressiert an den Vermieter in welchen der Abschlag 01/20 angemahnt wird inkl. Mahngebühr 10 Euro .

    Um die Verpflichtung zu haben, an jemanden etwas bezahlen zu müssen, braucht es dafür erst mal eine Rechtsgrundlage, in diesem Fall wäre das ein Vertragsverhältnis für den Bezug von Wasser. Einen solchen Vertrag gibt es aber nicht, sondern es besteht zwischen Versorger und dem Vermieter ein Vertrag und sonst mit keinem.

    Außerdem ist zu bedenken, dass man als Mieter ja doch eine Vorauszahlung für die Nebenkosten jeden Monat leistet, oder aber es ist eine Pauschale vereinbart. Wie auch immer, der Vermieter hat das Geld von den Mietern bekommen, und das kann er verwenden, um die Abschläge an den Wasserversorger zu zahlen.

    Es ist zwar nicht üblich, aber es ist durchaus möglich, dass man das Wasser als Mieter selber beim Versorger anmeldet, ähnlich wie es bei Strom und Gas der Fall ist. Das kann man machen, aber nicht so, wie du es schreibst.

    Dein Text macht den Eindruck, dass der Vermieter in finanziellen Schwierigkeiten ist. Offenbar gibt er die Mietzahlungen für irgend etwas anderes aus. Falls du eine Barkaution geleistet hast, solltest du dir eine Bestätigung geben lassen, dass das Geld insolvenzsicher auf einem Treuhandkonto angelegt ist. Andernfalls kann das Geld gepfändet werden und es wäre dann weg.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!