Beiträge von Hubeeeeert

    Hallo,

    ich habe eine Frage und zwar ist 2008 unser Vater gestorben und seine Freundin mein Bruder und ich haben uns entschieden vorerst weiter indem Haus weiterzuwohnen. Der Vermieter fragte uns, ob wir einen neuen Mietvertrag haben wollen und wir antworteten mit nein.

    Jetzt haben wir entschieden im November 2011 aus dem Haus auszuziehen und haben festgestellt, dass wir nun alle Renovierungskosten übernehmen müssen. Hätten wir einen neuen Mietvertrag verlangt, dann wären die Renovierungskosten durch den Nachlass von meinem Vater, welchen ein Nachlassverwalter betreut übernommen worden.

    Kann man nun die Entscheidung nicht einen neuen Mietvertrag haben zu wollen rückgängig machen und sagen, dass man so schnell nach dem Tod und dem Anstehenden Insolvenzverfahren nicht in der Lage war die richtige Entscheidung zu machen?

    Sind irgendwelche Fristen abgelaufen?

    Danke,

    Hubert

    na ja sie haben mich ja beauftrag in ihrem namen das anfagnsschreiben zu signiereren und sie haben als hauptmieter die kündigung unterschrieben. ausserdem hat der vermieter mir geschreiben, dass er aus meinem anfangsschreiben ableitet, dass alle drei hauptmieter sind, obwohl nur ich unterschrieben habe.

    ich will auf jeden fall rechtlich auf der richtigen seite sein, nicht das einer der mitbewohner am ende sagt, er sei nicht hauptmieter und hätte keine miete bezahlen müssen oder brauch sich nicht an den renovierungskosten beteiligen.

    Hallo,

    wir wohnen in einer 3er wg. als wir damals eingezogen sind, habe ich ein schreiben an den vermieter geschickt, dass wir die wohnung übernehmen möchten. hierbei habe ich im auftrag von den anderen zwei mitbewohnern unterschrieben. jetzt sind wir alle drei hauptmieter und unterschreiben auch alle drei die kündigung, weil wir einen auszugstermin festgelegt haben und der vermieter hat uns ein schreiben gesendet, dass er uns alle drei als hauptmieter sieht.

    müssen wir das anfangsschreiben nochmal alle drei unterschreiben, damit man auf jeden fall auf der sicheren seite ist oder ist es rechtlich klar, dass wir alle drei hauptmieter sind?

    danke,

    hubert

    Hallo,

    wir wohnen zu dritt in einer WG, allerdings zieht einer Anfang Mai aus. Wir wollen die WG dann noch zu zweit sechs monate weiterführen. wir sind alle drei hauptmieter.

    muss derjenige der ausziehen will jetzt eine kündigung schreiben und reicht das noch von der zeit her, sind nur zwei monate bis zum auszug. wir sind damit einverstanden.

    für die renovierung fallen beim auszug nochmal kosten an, welche wir alle zusammen bezahlen wollen, wenn ende des jahres die wg aufgelöst werden soll. muss man da eine extra vertragliche regelung erstellen, damit derjenige, der auszieht, verpflichtet ist die Renovierung mitzufinanzieren?

    Danke,

    Hubert

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