Fristsetzung für neues Fenster im Bad?

  • Hallo zusammen,

    mein Vermieter ist gleichzeitig Handwerker und erledigt alle Reparaturen gerne selbst. Ich habe ihn gebeten mein Badfenster zu reparieren, da es nur noch lose in der Angel hängt und sich nicht mehr schließen lässt. (Nicht durch meine Schuld, sondern aufgrund von Verschleiß und fehlerhaftem Einbau.) Er hat es daraufhin ausgebaut und mit in seine Werkstatt genommen. Als "Provisorium" hat er mir eine dünne Spanplatte in den Fensterrahmen gehängt und an den Rändern mit Gaffaband isoliert. Er will das Fenster nicht austauschen, sondern reparieren. Wie lange das dauert, wisse er nicht. Er müsse ja erst mal gucken ob er noch ein Ersatzteil habe, welches er überhaupt brauche usw. Alle Antworten sehr ausweichend, auch Tage später. Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Vermieter kann das durchaus sehr lange dauern. Da ich im Bad gegen den Schimmel kämpfe, drehe ich jetzt Tag und Nacht die Heizung voll auf, damit es weiter warm bleibt trotz fehlendem Fenster. Hat jemand eine Idee, was für eine Frist ich setzen kann?

    Liebe Grüße

  • ES dauert, was es dauert.

    Ein Vermieter kann sich wohl kaum ewig Zeit lassen, wenn im Bad kein Fenster mehr vorhanden ist.

    Du könntest fragen, ob du bei der Reparatur helfen könntest.

    Wie sollte der Mieter denn helfen? Schnell noch eine Handwerkerausbildung absolvieren?

    Hat jemand eine Idee, was für eine Frist ich setzen kann?

    Eine genaue Frist zu nennen ist schwierig. Leider kenne ich mich damit auch nicht wirklich aus. Aber pauschal würde ich da 1-2 Wochen nennen.

    Aber du kannst auch über eine entsprechende Mietminderung nachdenken (um deine zusätzliche Heizkosten zu kompensieren) oder ggfs. Schadensersatz, wenn der Vermieter im Verzug ist. Aber das sind dann Fragen, die man am besten mit einem Anwalt klären sollte.

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