Müllkosten über Jahre falsch, was ist mit unserem Guthaben

  • Hallo,
    wir haben unsere Abrechnung bekommen und hatten sogar ein kleines GUthaben, dann kam eine Nachbarin und erzählte meinem Mann, dass Sie wegen der neuen NK-Abrechnung mal zum Anwalt wollten, da Sie über 300€ nachzahlen soll. Aufgrund dieser Aussage, nahmen wir uns unsere Abrechnung noch einmal vor und da fiel uns der sehr hohe Müllpreis auf. Wir sind in unserem Weg 2 Wohnhäuser á 6 Parteien.
    Fakt ist, dass wir uns mit 2 Häusern eine große normale Mülltonne und 2 Biotonnen teilen. (Wir kommen damit super aus!)
    Nach recherche bei dem Müllentsorger unserer Stadt, müssten sich die Kosten für unsere Mülltonnen auf 1800€ belaufen. In unserer Abrechnung stehen aber schon mal 2013€, diese sind in unserem Haus, auf die qm pro Wohnung umgelegt (machbar), aber das Nachbarhaus hat auch 2013€ für die Müllentsorgung gezahlt. Macht bei mir 4026€ für 3 Tonnen, nein, dass ist zu viel!!!
    Nach tiefere recherche beim Müllentsorger, kam heraus, dass für beide Häuser insgesamt 6 Tonnen gemeldet sind und nicht 3!
    Das kann ja nun nicht sein, wir zahlen alle für Tonnen, die wir garnicht haben? Nun erfolgte der Anruf bei unserer Hausverwaltung, die sich sogar zurückmeldeten. Die Antwort:"Wir werden das nun mit dem Müllentsorger überprüfen und abstimmen"
    Wir haben jetzt schon einen Brief aufgesetzt, wo wir auch um Einsicht in die Belege für die NK-Abrechnung bitten und um Klärung der Angelegenheit, eine Kopie geht natürlich auch dem VM zu.
    Nun zu meiner eigendlichen Frage und Eurer Meinung: Wir haben nach genauer Prüfung diesen gravierenden Fehler gefunden, der sich aber schon über Jahre hinweg zieht. Jeder von uns Bewohnern hat ja jährlich eigendlich fast das doppelte für die Müllentsorgung gezahlt. Können wir eine Rückerstattung verlangen? Für wieviele Jahre?

    Schon mal Danke für Eure Aufmerksamkeit und Hilfe!
    LG Nessi1980

  • Der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung 1 Jahr Zeit, um Fehler in dieser zu reklamieren. Danach ist der Drops gelutscht, um es locker zu sagen.

    Sie hätten halt die Abrechnung früher auf Richtigkeit überprüfen müssen.

  • Danke schon einmal, aber irgendwie sehe ich da schon Vorsatz. Mal sehen was der Hauseigentümer dazu sagt, er ist ja dann auch im warsten Sinne des Wortes ...!
    Naja, Pech, aber für das letzte Jahr werden wir uns die 200€ zurückholen! Mal schaun was die anderen 11 Mietparteien machen.
    Aber zur Not werden wir noch einen Anwalt einschalten, denn wenn ich die Hausverwaltung richtig verstanden haben, wollen die Ihr zu viel gezahltes Geld auch zurück.

  • Hallo Nessi1980,
    wenn Sie die vergangenen Abrechnung (letzten 3 Jahre) Ihre Nachzahlung oder auch Gutschrift unter "Vorbehalt" bezahlt bzw. angenommen haben, koennte es eine gute Chance fuer Sie sein. Desweiteren liegt im mietrechtlichen Sinne ein formeler Fehler Ihrer Abrechnungen vor und somit sind eventuell Ihre vergangenen Abrechnungen fehlerhaft und nichtig.
    Ihrer Schilderung zufolge, ist dieses Problem besser mit einen RA zu klaeren.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Danke D-D-I,

    ich sehe da auch einen formellen Fehler. Tja, ob wir unter "Vorbehalt" gezahlt haben, ist eine gute Frage, da sich dann auch immer gleich unsere Miete geändert wurde (es wurde nach Abrechnung im Folgemonat mehr Miete abgebucht und dann mit einem neuen Vorauszahlungsbetrag die Miete dann abgebucht, bzw. erhöht). Werde mal eine Mieterzusammenkunft einberufen, ich weiß, dass eine Familie eine Rechtsschutzversicherung hat.
    Du machst mir aber etwas Hoffnungen, danke!!

    LG Nessi1980

  • Die Hoffnung stirbt zuletzt, heißt es. Aber allzu große würde ich mir nicht machen, denn hier liegt tatsächlich kein formeller Fehler vor.

    Ganz knapp gesagt wäre ein formeller Fehler zu rügen, wenn die Abrechnung unverständlich wäre. Aber das scheint sie ja nicht zu sein, wenn der Mieter es versäumt, sich einerseits Einblick in die Abrechnungen zu verschaffen. Und andererseits eine Nachfrage bei dem Müllentsorger ausbleibt.

    Mehr dazu kann ein Anwalt vortragen.

    Mietrecht - Rechtsanwalt Zwickau - Miete Betriebskosten Schönheitsreparaturen Minderung Kaution

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!