Rückbau selbst behobener Mängel bei Auszug statthaft?

  • Hallo!

    Ist es statthaft beim Auszug kurz vor der Wohnungsübergabe selbst behobene technische, optische und kleinere bauliche Mängel wieder in den Zustand zu versetzen, die bei Anmietung der Wohnung vorhanden waren oder während der Mietdauer offensichtlich wurden? Man könnte sagen in den mangelhaften Urzustand zu versetzen.


    Ich hatte einige Mängel selbst behoben, den Vermieter teilweise über kleinere Mängel mündlich informiert und angeboten, manche Dinge selbst zu beheben

    - in der Duscharmatur hatten zwei Dichtungen gefehlt, Wasser lief aus den Leitungen, ich baue die Dichtungsringe wieder aus

    - drei Zimmertüren klemmten, da Boden schlecht verlegt und verschraubt, hingen am Boden fest, Scharniere mussten immer wieder nachjustiert werden

    - 12 Steckdosen nicht benutzbar, bei 10 davon waren die Einsätze nicht richtig verschraubt, bei zwei Kabel locker/Wackelkontakt bzw. eine ganz ohne Strom

    - 5 von 9 Schaltern der Rollläden falsch angeschlossen Auf/Ab vertauscht, werden wieder falsch herum angeschlossen

    - Scharniere Duschkabine falsch herum verbaut, Türen klemmen deshalb, werde die Scharniere wieder falsch einbauen

    - drei Fenster klemmten, mussten justiert werden, Justage in ursprünglichen Zustand, sitzen dann wieder auf dem am Rahmen auf

    - Eingangstüre klemmte nach mehrfacher nicht fachgerechter Justage durch Pfuschtruppe des Vermieters, hatte dann selbst eingestellt, seither ohne Probleme

    - Kabelkanal vom Heizungskeller in dem Waschmaschinen und Trockner stehen, ich musste luftdicht ausstopfen, da durch den Kanal Gestank durch den Sicherungskasten und durch die Wand in die Wohnung zog.

    - _alle_ Fensterrahmen waren ca. 1,5-2cm breit mit Silikon verschmiert, das nach einem Jahr aussah, als ob sich auf dem Rahmen und an der Wand ein Schimmelrand gebildet hat, werde das Zeug wohl wieder so draufschmieren.

    - Spülkasten WC klemmte, musste korrigiert werden, wird wieder zurück gebaut, Spürtaster klemmt dann wieder an Wand.

    - _alle_ Türgriffe waren nicht richtig verschraubt

  • Ob es statthaft ist, dazu möchte ich mich nicht äußern. Aber von den gesetzlichen Bestimmungen her spricht nichts dagegen. Denn dort ist sogar festgelegt, dass man eine Wohnung in dem Zustand zurück geben muss, in der man sie angemietet hat, mit Ausnahme der Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauche entstanden sind, denn diese hat der Vermieter zu tragen.

    Ein Problem hast du aber, wenn der Vermieter sagt, dann du eine Beschädigung verschuldet hast und du dafür aufkommen sollst, du dann aber nicht nachweisen kannst, dass die Beschädigung schon beim Einzug bestand. In dem Fall kann der Vermieter von dir Schadenersatz verlangen.

  • Sollten die Mängel mit dem Einverständnis behoben worden sein, wurde bloß der vertragliche Zustand hergestellt. Insofern wäre der Rückbau eine Verschlechterung der Mietsache, die nicht auf den normalen Gebrauch zurückzuführen ist. So meine Sichtweise.

    Wenn Du sonst keine Sorgen hast ....... :rolleyes:

    Dem ist auch nichts weiter hinzuzufügen.

    Das Forum ist nicht dafür Gedacht hier die Besten Möglichkeiten auszuloten um den Vermieter einen reinzuwürgen. Hier soll versucht werden Probleme zu lösen und Orientierungen zu finden. Du schaffst hier gerade einfach nur unnötig Streitpotential, was unverständlich ist.

    Daher ist auch das Thema hier zu!

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