Zugang verweigert

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade etwas ratlos und suche nach Hilfe wie ich auf die schnelle zu reagieren habe. Mein Mietvertrag läuft Ende diesen Monats aus. Ich bin mit der letzten Monatsmiete allerdings in Verzug geraten (8 Tage) und mein Vermieter will mir deshalb schon in einigen Tagen zur mitte des Monats den Zugang zur Wohnung verwehren, sollte ich nicht in den nächsten Tagen die noch ausstehende Zahlung begleichen. Ich habe bis auf die letzte noch ausstehende Miete alles beglichen, weder Abmahnung noch Kündigungsschreiben erhalten. Wie sollte ich in einem solchen Fall am besten reagieren? Mir erscheint das alles sehr seltsam und nicht rechtens. Ich suche nach Rat um keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Ich bin auf die Wohnung nicht angewiesen, habe allerdings mit der Einhaltung des Vertrages gerechnet. Ich würde zumindest auf ein paar Probleme stoßen sollte mir die Wohnung nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Mir stellen sich gerade folgende Fragen:

    Wie habe ich generell und auf die schnelle damit umzugehen?

    In wie fern ist das alles gesetzlich überhaupt vertretbar?

    Sollte ich überhaupt noch die ausstehende Zahlung leisten?

    Ich bedanke mich für die Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende!

    Gruß

  • Hallo,

    grundsätzlich kann ein Vermieter nicht den Zugang zur Wohnung verwehren, nur weil man mit der Miete in Rückstand ist. Dazu hat er kein Recht und macht sich im Zweifel auch Schadensersatzpflichtig, denn es ist allgemein bekannt, dass man sowas nur über eine Räumungsklage erreichen kann. Der Verzug mit einer Monatsmiete berechtigt auch nicht zur fristlosen Kündigung. Aber selbst dann dürfte der Vermieter nicht eigenmächtig den Zugang verhindern.

    Soweit der Zugang verwehrt worden ist, muss auch keine Miete gezahlt werden, das ergibt sich ebenfalls aus dem Gesetz.

    Man könnte natürlich durch eine einstweilige Verfügung sich wieder Zugang verschaffen, aber dies wird sich kaum lohnen, da man zunächst die Kosten erstatten muss und auch das einige Tage dauert. Auch darf man sich nicht eigenmächtig sich den Zugang wieder verschaffen.

    Gruß

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