Hallo,
Ich möchte gerne fragen ob eine(r) der Bewohner verpflichtet ist sich aus der Wohnung abzumelden (wenn er oder sie es nicht will) falls der (die) andere es verlangt. Der Vermieter will den Mietvertrag nicht ändern. Der Vermieter will auch nicht die Person, die ausgozogen ist abzumelden ohne es, das die zweite Person sich auch abmeldet. Die nächste Frage ist ob der Vermieter, falls die andere Person sich auch abmeldet, verpflichtet ist, diese zweite Person wieder anzumelden und einen neuen Mietvertrag mit der Person, die in der Wohnung bleiben will, abzuschließen . Wie soll die Person reagieren wenn der andere, der ausgezogen ist, durch einen Rechtsanwalt die Abmeldung von der Person, die momentan in der Wohnung wohnt, verlangt.
Danke im Voraus.