Defekte Tür - wer haftet?

  • Hallo Zusammen,

    folgendes Problem:


    Im Studentenwohnheim wurde ein Gemeinschaftsraum mit einer Kaution von 150 Euro für 3 Monate angemietet.


    Dabei ist eine Balkontüre (weil zu weit geöffnet) an der Ecke gebrochen und lässt sich nur noch mit Aufwand schließen.

    Der Vermieter möchte nun die Kaution einbehalten bis eine Versicherung den Schaden zahlt, jedoch will es keiner gewesen sein.

    Reicht hierbei nich das einziehen der Kaution, da diese ja extra für Schäden entrichtet wird?

    Hätte der Vermieter hier einen Türstopper anbringen müssen, sodass ihm wenigstens eine Teilschuld zugerechnet werden kann?

    Es handelt sich bei der Türe um eine recht günstig verarbeitete Balkontüre.

    Vielleicht kann hier ja jemand helfen.

    Vielen Dank schonmal !

  • Hallo,

    wenn es einen gemeinschaftlichen Vertrag mit mehreren Mietern gibt, dann haften diese Mieter auch gemeinschaftlich. Das bedeutet, der Vermieter kann Schadenersatz verlangen, egal wer den Schaden verursacht hat. Den Verursacher müssen dann die Mieter unter sich finden. Im Zweifel muss eben jeder den gleichen Anteil am Schaden zahlen. Aber damit hat der Vermieter nichts zu tun.

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