Hallo zusammen,
folgender Fall:
Im Mietvertrag steht kein Wort über die Wartung/Reinigung des zur Mietwohnung gehörenden Warmwasserboilers.
Einzig möglicher Punkt:
Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandseztungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, [.....], soweit sie jeweils seiner unmittelbaren Einwirkung und im Einzelfall einen Betrag von 80,00 € nicht übersteigen, zu tragen.
Unter dem Punkt "Betriebskosten" stehen die Verteilerschlüssel wie folgt (auszugsweise):
Hausreinigung nach m² Wohnfläche
Bürgersteigreinugung dto
Heizung nach Verbrauch
Warmwasser nach Verbrauch (Hinweis: keine zentrale Warmwasserversorgung vorhanden)
Reinigung und Wartung
von Warmwassergeräten -.-
Überprüfung und Wartung
der Gas- und Elektro-
installation nach Verbrauch
Nun bemerkt der Mieter, dass der Vorrat an Warmwasser immer geringer wird, bzw. die Ergiebigkeit des warmen Wassers stark nachgelassen hat.
Wer soll/muss die Reinigung/Wartung in Auftrag geben?
In wie weit kann der VM diese Kosten auf den Mieter umlegen?
Im Mietvertrag wurde der Punkt Betriebskosten ( Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten) ja mit "-.-" angegeben.
Lieben Dank