Wartung / Reinigung Warmwasserboiler

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall:

    Im Mietvertrag steht kein Wort über die Wartung/Reinigung des zur Mietwohnung gehörenden Warmwasserboilers.

    Einzig möglicher Punkt:
    Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandseztungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, [.....], soweit sie jeweils seiner unmittelbaren Einwirkung und im Einzelfall einen Betrag von 80,00 € nicht übersteigen, zu tragen.



    Unter dem Punkt "Betriebskosten" stehen die Verteilerschlüssel wie folgt (auszugsweise):

    Hausreinigung nach m² Wohnfläche

    Bürgersteigreinugung dto

    Heizung nach Verbrauch

    Warmwasser nach Verbrauch (Hinweis: keine zentrale Warmwasserversorgung vorhanden)

    Reinigung und Wartung

    von Warmwassergeräten -.-

    Überprüfung und Wartung
    der Gas- und Elektro-

    installation nach Verbrauch



    Nun bemerkt der Mieter, dass der Vorrat an Warmwasser immer geringer wird, bzw. die Ergiebigkeit des warmen Wassers stark nachgelassen hat.



    Wer soll/muss die Reinigung/Wartung in Auftrag geben?


    In wie weit kann der VM diese Kosten auf den Mieter umlegen?


    Im Mietvertrag wurde der Punkt Betriebskosten ( Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten) ja mit "-.-" angegeben.

    Lieben Dank

  • Dann gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Demnach kann eine bloße Wartung umgelegt werden, eine Instandhaltung nicht. Man muss anhand der Rechnung dann prüfen um was es sich gehandelt hat.

    Im Auftrag muss es der Vermieter geben.

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