Beiträge von MieterNr666

    Hallo zusammen,

    folgender Fall:

    Im Mietvertrag steht kein Wort über die Wartung/Reinigung des zur Mietwohnung gehörenden Warmwasserboilers.

    Einzig möglicher Punkt:
    Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandseztungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, [.....], soweit sie jeweils seiner unmittelbaren Einwirkung und im Einzelfall einen Betrag von 80,00 € nicht übersteigen, zu tragen.



    Unter dem Punkt "Betriebskosten" stehen die Verteilerschlüssel wie folgt (auszugsweise):

    Hausreinigung nach m² Wohnfläche

    Bürgersteigreinugung dto

    Heizung nach Verbrauch

    Warmwasser nach Verbrauch (Hinweis: keine zentrale Warmwasserversorgung vorhanden)

    Reinigung und Wartung

    von Warmwassergeräten -.-

    Überprüfung und Wartung
    der Gas- und Elektro-

    installation nach Verbrauch



    Nun bemerkt der Mieter, dass der Vorrat an Warmwasser immer geringer wird, bzw. die Ergiebigkeit des warmen Wassers stark nachgelassen hat.



    Wer soll/muss die Reinigung/Wartung in Auftrag geben?


    In wie weit kann der VM diese Kosten auf den Mieter umlegen?


    Im Mietvertrag wurde der Punkt Betriebskosten ( Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten) ja mit "-.-" angegeben.

    Lieben Dank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!