Schimmelfleckenentfernung vor Besichtigung für Nachmieter?

  • Guten Morgen zusammen,

    ich machs kurz:

    Muss ich Schimmelflecken, für die Besichtigung der Nachmieter, entfernen? Oder reicht es wenn diese zum Auszug entfernt werden?

    Die Frage stellt sich mir bzgl. eventuellen Schadenersatzansprüchen mir gegenüber da der Vermieter so sicherlich keine Nachmieter findet.

    Hintergrund:

    Ende 17 zogen wir in eine Mietwohnung die beim Einzug schon muffig roch. Aussage der Vermieter: Liegt daran, dass keine Möbel drin stehen. Wir sind so blöd und unterschrieben.

    Einige Wochen später war das Dach undicht, Wasser tropfte, etc. Vorher bereits gelbliche Stockflecken angesprochen = Liegt am Lüften (wie immer halt)

    Das ging dann soweit das ständig das Thema Schimmel auf der Agenda stand. Irgendwann stand eine Art Energieberater vor der Tür der mit 24,99€ Geräten die Feuchtigkeit in den Wänden gemessen hat. Aussage von Ihm = Liegt nicht an den Wänden, Feuchtigkeit im Schlafzimmer kommt von den Matratzen. Wo die Feuchtigkeit (>65%) in den übrigen Räumen dauerhaft her kam, obwogl 20 Minuten vor Messung gelüftet, konnte auch niemand erklären. Egal, Mieter ist schuld.

    Die Nebenkostenabrechnung, die gestern einflatterte, brachte dann das Fass zum überlaufen. Es wurden Dinge in Rechnung gestellt die der Vermieter tragen muss. Ich monierte die Rechnung, wurde daraufhin prompt auf Whatsapp gelöscht und geblockt (kann er ruhig machen, von mir aus).

    Nun habe ich natürlich kein Interesse mehr daran das er schnellstmöglich Nachmieter findet, daher die Frage ob ich die Flecken entfernen muss. Nicht das es anschließend heißt er klagt Schadenersatz ein da ich, aufgrund des nicht entfernen der Flecken, Schuld trage das kein Mieter einziehen will.

    Dank Euch!

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Blaumar (8. Januar 2020 um 11:01)

  • Ganz Erhlich !...

    so einen Vermieter hatte ich auch mal. Meine Wohnung war eine Tropfsteinhöhle .Dennoch habe ich es 6 Jahr in der Bude ausgehalten. Irgendwann hat meine Gesundheit nicht mehr mitgespielt, und ich bin ausgezogen.

    1. Wenn "Nachmieter" bzw. Interessenten da waren, habe ich kein Blatt vor dem Mund genommen, und schonungslos die Wahrheit erzählt.

    2. Ich habe die Wohnung beim Auszug NICHT renoviert, obwohl ich es hätte machen müssen. Weil Schimmelbeseitigung ist gefährlich und bedarf einer Fachfirma....

    Wie ich dann allerdings später herausgefunden habe, hat mein alter VM einfach nur drüber Tapeziert und neu gestrichen !

  • Das mit dem neu streichen habe ich hier auch, zumindest gehe ich davon aus.

    Mir fiel vor einigen Monaten auf, dass gerade die Ränder richtung Decke, außenwand, nachgestrichen wurden.

    Auch als irgendwann die Tapete herunterhing, da feucht, war darunter alles schwarz. Aussage vom Vermieter = Ist sicherlich nur der Kleber.

    Bis wir ihn beim neu tapezieren mit Schimmelentferner erwischt haben.

    Ich werde in erster Linie einen Widerspruch einlegen und auf Reaktion warten.

    Bleibt noch die Frage ob Schadenersatzansprüche möglich wären. Ich möchte ebenfalls ungern potenziellen Nachmietern ins Gesicht lügen.

  • Warum Schadenersatzansprüche ? Man kann einem "potenziellen" Nachmieter ja auch dezent auf das Thema (sozusagen durch die Blume) aufmerksam machen !

    Außerdem , wenn Du ausgezogen bist, und noch kein neuer Mieter sich die Wohnung angesehen hat, kann es Dir ja herzlich egal sein was dann mit der Bude passiert.

    Und mal ehrlich, wie blöde muss ein VM sein, einen Interessenten eine verschimmelte Wohnung zu zeigen bzw. anzubieten . Meine Bude war beim Einzug auch frisch gestrichen, aber vom feinsten. Bis der Winter (Feuchtigkeit) kam .Dumm nur, dass später ein Sachverständiger festgestellt hat, dass es Bauliche Schäden am und Im Haus gegeben hat, die dann für das eindringen der Feuchtigkeit gesorgt hatten.

    Ich würde da zusehen, dass Du da so schnell es geht raus kommst ....

  • Wie gesagt, gekündigt ist bereits. Auszug ist ende Februar bzw. wir können bereits Mitte Februar in die neue Wohnung.

    Schadenersatzansprüche deshalb weil es ja sein könnte das ich nichts gegen die Flecken getan habe und sich somit keine neuer Mieter findet. Nicht das es dann auf Vorsatz raus läuft.

    So nach dem Motto "Mieter hat Wohnung nicht wie vereinbart in stand gehalten. Aufgrund dessen ließ sich kein Nachmieter finden. Mieter hat den Mietausfall zu zahlen da Vorsätzlich nicht entfernt"

    Sowas in der Richtung.

  • Schimmelbeseitigung ist gefährlich und bedarf einer Fachfirma....

    Noch fragen ?

    PS: ist es denn streitig, wer für den Schimmel "verantwortlich" sein soll ??? In der Regel ist ja immer der Mieter Schuld...:rolleyes:

  • Muss ich Schimmelflecken, für die Besichtigung der Nachmieter, entfernen? Oder reicht es wenn diese zum Auszug entfernt werden?

    Du schuldest nicht mehr und nicht weniger als den vertragsgemäßen Zustand bei Wohnungsrückgabe. Zum Thema Schimmel wurde hier ja aber schon allumfassend refferiert, und nein, es ist nicht immer der Mieter Schuld.

    Nur wenn ander Faktoren wie Bauschäden o,ä. eben nicht vorliegen, wir die Auswahl eben eng.

  • "Natürlich" bin ich der Verursacher des Schimmels.

    Ich hatte mal in einem Bauingenieur Forum nachgehakt und mir erklären lassen das Altbauten ohne Dämmung, mit Dreifachverglasung, seit 2015 glaube ich, die DIN 1946-6 erfüllen muss. Ohne dieses Lüftungskonzept hat der Mieter keine Chance die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu bekommen.

    Die Aussage des Vermieters lautet: Ist nur oberflächlicher Schimmel, muss ich selbst entfernen.

    Aber gut zu wissen das ich erst bei der Rückgabe alles herrichten muss. Somit ist meine Frage im Grunde ja beantwortet, dank Euch ;)

  • Ohne dieses Lüftungskonzept hat der Mieter keine Chance die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu bekommen.

    Ja, ist schon seltsam. Unsere Vorfahren haben es aber auch irgendwie geschafft, ganz ohne bezahlte Teilnahme an einem "Lüftungsseminar". Vieleicht haben die einfach weniger auf die DIN und mehr auf ihren gesunden Menschenverstand gehört ;).

    Die Aussage des Vermieters lautet: Ist nur oberflächlicher Schimmel, muss ich selbst entfernen.

    Die Aussage sollte man vieleicht dahingehend präzisieren das du für Schimmelschäden die du verursacht hast eben grundsätzlich haftest.

  • Auf die Aussage des VM geschi***** !!! Klar ist "immer" der Mieter Schuld, aber DAS muss der VM aber auch beweisen können. Und das geht nur mit einem richtigen (und teuren) Gutachten, und nix von Energieberater oder so. Einfach mal eben so "behaupten" der Mieter sei Schuld, is nich !

    Kann er das nicht (oder will er nicht) , ist das sein Problem !

    Und nochmal .....Schimmelbeseitigung ist gefährlich und bedarf einer Fachfirma. Und glaube mir, wenn die Wohnung schon beim Einzug muffig roch, ist da nix mehr mit "oberflächlich" !

    :-)dark Dann bist Du ja auch bestimmt an dem "undichten" Dach Schuld ....


    PS: sicherlich hilft "richtiges" Lüften gegen Schimmel. Aber das liegt auch an zu teilen neuen Fenstern bzw. neuen Baumethoden. Heutzutage wird alles unternommen um einen Bau "Dicht" zu bekommen .... Das fängt bei Mauerwerk an und hört bei den Fenstern auf. Da sind dann Isolierglasscheiben drin, 4 Fache Gummidichtungen , Silikonfugen usw....

    Häuser die 100 Jahre alte Fenster hatten, haben keine Probleme mit Schimmel, da diese nicht zu 100% dicht waren, und so eine gewisse "Zwangbeslüftung" herrschte....

    Einmal editiert, zuletzt von Kontio (8. Januar 2020 um 16:49)

  • Hallo,

    solltest du den Schimmel verursacht haben, so kann man natürlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu gehört nicht nur die Entfernung, sondern auch eventuelle entgangene Gewinne.

    Grundsätzlich kann man sagen, das beim Schimmel sich der Vermieter entlasten muss. Dafür reicht es, wenn er bauliche Mängel ausschließt, danach muss sich der Mieter entlasten, aber auch das ist möglich. In der Regel ist aber eh am Ende ein Gutachter notwendig.

    Und nochmal .....Schimmelbeseitigung ist gefährlich und bedarf einer Fachfirma.

    Die Aussage ist zu pauschal. Das kommt auf den Schimmel an.

    Gruß

  • Wir hatten auch mal ein Problem mit Schimmelflecken, weil da offensichtlich eine Aussenwand etwas undicht war. War dennoch eine sehr begehrte Wohnung, sodass wir schnell einen Nachmieter gefunden haben (um uns einen Monat Miete zu sparen) und beim Auszug meinten die Vermieter nur: „Man darf den Schimmel an der Wand nicht sehen. Machen Sie das weg, ist uns egal wie.“ Fand ich jetzt auch nicht die feine Art gegenüber dem Nachmieter, aber so ist das wohl.

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