Beiträge von Blaumar

    "Natürlich" bin ich der Verursacher des Schimmels.

    Ich hatte mal in einem Bauingenieur Forum nachgehakt und mir erklären lassen das Altbauten ohne Dämmung, mit Dreifachverglasung, seit 2015 glaube ich, die DIN 1946-6 erfüllen muss. Ohne dieses Lüftungskonzept hat der Mieter keine Chance die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu bekommen.

    Die Aussage des Vermieters lautet: Ist nur oberflächlicher Schimmel, muss ich selbst entfernen.

    Aber gut zu wissen das ich erst bei der Rückgabe alles herrichten muss. Somit ist meine Frage im Grunde ja beantwortet, dank Euch ;)

    Wie gesagt, gekündigt ist bereits. Auszug ist ende Februar bzw. wir können bereits Mitte Februar in die neue Wohnung.

    Schadenersatzansprüche deshalb weil es ja sein könnte das ich nichts gegen die Flecken getan habe und sich somit keine neuer Mieter findet. Nicht das es dann auf Vorsatz raus läuft.

    So nach dem Motto "Mieter hat Wohnung nicht wie vereinbart in stand gehalten. Aufgrund dessen ließ sich kein Nachmieter finden. Mieter hat den Mietausfall zu zahlen da Vorsätzlich nicht entfernt"

    Sowas in der Richtung.

    Das mit dem neu streichen habe ich hier auch, zumindest gehe ich davon aus.

    Mir fiel vor einigen Monaten auf, dass gerade die Ränder richtung Decke, außenwand, nachgestrichen wurden.

    Auch als irgendwann die Tapete herunterhing, da feucht, war darunter alles schwarz. Aussage vom Vermieter = Ist sicherlich nur der Kleber.

    Bis wir ihn beim neu tapezieren mit Schimmelentferner erwischt haben.

    Ich werde in erster Linie einen Widerspruch einlegen und auf Reaktion warten.

    Bleibt noch die Frage ob Schadenersatzansprüche möglich wären. Ich möchte ebenfalls ungern potenziellen Nachmietern ins Gesicht lügen.

    Guten Morgen zusammen,

    ich machs kurz:

    Muss ich Schimmelflecken, für die Besichtigung der Nachmieter, entfernen? Oder reicht es wenn diese zum Auszug entfernt werden?

    Die Frage stellt sich mir bzgl. eventuellen Schadenersatzansprüchen mir gegenüber da der Vermieter so sicherlich keine Nachmieter findet.

    Hintergrund:

    Ende 17 zogen wir in eine Mietwohnung die beim Einzug schon muffig roch. Aussage der Vermieter: Liegt daran, dass keine Möbel drin stehen. Wir sind so blöd und unterschrieben.

    Einige Wochen später war das Dach undicht, Wasser tropfte, etc. Vorher bereits gelbliche Stockflecken angesprochen = Liegt am Lüften (wie immer halt)

    Das ging dann soweit das ständig das Thema Schimmel auf der Agenda stand. Irgendwann stand eine Art Energieberater vor der Tür der mit 24,99€ Geräten die Feuchtigkeit in den Wänden gemessen hat. Aussage von Ihm = Liegt nicht an den Wänden, Feuchtigkeit im Schlafzimmer kommt von den Matratzen. Wo die Feuchtigkeit (>65%) in den übrigen Räumen dauerhaft her kam, obwogl 20 Minuten vor Messung gelüftet, konnte auch niemand erklären. Egal, Mieter ist schuld.

    Die Nebenkostenabrechnung, die gestern einflatterte, brachte dann das Fass zum überlaufen. Es wurden Dinge in Rechnung gestellt die der Vermieter tragen muss. Ich monierte die Rechnung, wurde daraufhin prompt auf Whatsapp gelöscht und geblockt (kann er ruhig machen, von mir aus).

    Nun habe ich natürlich kein Interesse mehr daran das er schnellstmöglich Nachmieter findet, daher die Frage ob ich die Flecken entfernen muss. Nicht das es anschließend heißt er klagt Schadenersatz ein da ich, aufgrund des nicht entfernen der Flecken, Schuld trage das kein Mieter einziehen will.

    Dank Euch!

    Gruß

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