ich habe eine Eigenbedarfkündigung erhalten

  • Hallo, der vermieter hat mir das schreiben am 30.12.19 in den briefkasten geschmissen.

    hiermit kündige ich ihnen meine wohnung ...adresse stockwerk... zum 29.02.20 wegen eigenbedarf. die übergabe der wohnung findet somit am 29.02.20 statt. hilfsweise kündige ich ihnen zum nächst möglichen termin. dasnist alles was drin steht inkl ort datum unterschrift natürlich.

    ich wohne seit 2011 in der wohnung... muss ich da irgendwas machen? sowas kann doch nicht rechtens sein. vielen dank im vorraus.

    Einmal editiert, zuletzt von Lag (8. Januar 2020 um 02:03)

  • Hallo,

    es steht einem Vermieter zu, wegen Eigenbedarf zu kündigen, sofern ein solcher vorliegt. Das ist im Gesetz vorgesehen. Jedoch ist im Gesetz in §573 III BGB auch vorgesehen, dass der Eigenbedarf ausreichend begründet werden muss. Dazu gehört die Nennung, für wen der Eigenbedarf ist, also ob für den Vermieter selber, für einen Verwandten oer einen Haushaltsangehörigen. Die Person muss auch namentlich benannt werden. Und eine Erläuterung, welche Umstände gegeben sind, dass die Wohnung benötigt wird. Fehlt das, kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf unwirksam sein.

  • danke fruggel für die antwort. ich habe auch ein wenig im internet geschaut. es wurde kein grund für eigenbedarf genannt, eine kündigungsfrist von 2 monaten obwohl ich schon seit 2011 hier wohne und ein wiederrufsrecht wurde mir auch nicht eingeräumt.

    was bedeutet der letzte satz? hilfsweise kündige ich ihnen zum nächst möglichen termin

    die frage ist, ob ich dagegen jetzt doch besser was tun soll, oder nicht.

  • hilfsweise kündige ich ihnen zum nächst möglichen termin

    Das bedeutet einfach nur, dass wenn der gesetzte Kündigungszeitpunkt nicht wirksam sein sollte (zu kurze Frist) dafür die korrekte Frist eingesetzt wird.

    die frage ist, ob ich dagegen jetzt doch besser was tun soll

    Was du tun "sollst", kann dir hier keiner beantworten, denn das wäre Rechtsberatung, was hier bekanntlich nicht stattfinden darf. Wir können nur Möglichkeiten diskutieren, die in Betracht kommen könnten.

    Allgemein gesagt, falls eine Kündigung wegen fehlendem Grund unwirksam ist, dann kann man sie so betrachten, als wäre sie gar nicht vorhanden. Das kann man dem Vermieter sagen, dass man die Kündigung für unwirksam hält, muss man aber nicht.

    Die fehlende Aufklärung für den Widerspruch wegen Härtefall macht die Kündigung nicht unwirksam, sondern es verlängert sich lediglich die Frist, die man hat, um den Widerspruch zu erklären.

  • ich stelle mir die frage OB ich jetzt was tun sollte nicht was. so wie ich das sehe ist die kündigung wegen fehlender begründung sowieso nicht rechtskräftig. darum stellt sich nun die frage, obbich zum mieterschutz laufe oder zum anwalt. erster treffer bei google, ohne begründung ist die kündigung ungültig. stimmt das?

  • ohne begründung ist die kündigung ungültig. stimmt das?

    Siehe oben Beitrag #2. Wenn du an der Erklärung was nicht verstanden hast, frag gern nach.

    die frage, obbich zum mieterschutz laufe oder zum anwalt

    Wenn du für dich persönlich keinen Zweifel daran hast, dass die Kündigung unwirksam ist, dann ist es überflüssig zum Anwalt der Mieterverein zu gehen. Das braucht man nur tun, wenn man Zweifel hat und eine Meinung vom Fachmann braucht.

  • wollte nochmal nachfragen ob der letzte satz:

    hilfsweise kündige ich ihnen zum nächst möglichen termin.

    evt. auch einemordenliche kündigung sein kann ohne eigenbedarf? unter den adressen steht noch

    Betr.: kündigung wegen eigenbedarf.

    also sollte das ganze anschreiben auf den eigenbedarf zielen und nicht auf eine normale kündigung oder?

  • Eine ordentliche Kündigung braucht immer ein Kündigungsgrund. Selbst beim erleichterten Kündigungsrecht, muss man sich darauf berufen.

    Daher ändert dieser Satz nichts an der Wirksamkeit der Kündigung an sich.

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