vermeintliche offene Küche bei Mieterhöhung angegeben

  • Hallo,

    bei der Mieterhöhung wurde das Kriterium für die Wohnausstattung offene Küche angegeben, die somit für ca. 20€ pro Monat veranschlagt wird.

    Meine Frage ist nun, was als offene Küche bezeichnet werden kann. Es handelt sich um ein Einraumapartment. Nach hinten ist eine Küchenzeile eingelassen mit 4,8 qm.

    Die Öffnung, die man mit Gardinen verdecken kann, dazu beträgt 1,5 m. rechts und links ca. insgesamt 1m Mauerwerk.

    Weitere Frage; Die Whg. ist etwas zu groß angegeben. Es müssten 2qm weniger sein. Ich weiß, dass eigentllich eine Abweichung von 10% toleriert werden muss. Nun hörte ich, dass

    bei Mieterhöhungen jedoch die tatsäschlichen qm gelten gemacht werden können. Also nur dafür zahlen muss. Soll ein Beschluss sein. Hat jemand dazu Infos?

    Danke für Antworten.

  • Dass sich die Mieterhöhung auf die tatsächliche Wohnfläche stützen muss, ist ein Urteil des BGH, also des höchsten deutschen Gerichts für solche Prozesse.

    Die andere Frage bzgl der Küche ist sehr speziell. Dazu müsste man Details zum Mietspiegel und seinen Kriterien kennen und das ist dann eher eine Frage für einen Fachanwalt oder den Mieterverein vor Ort, der sich damit vermutlich bereits mehrere Detail auseinander gesetzt hat.

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