Schönen guten Tag,
unsere Vermieter (privat) haben uns am 18.11. folgende Mail geschickt:
ZitatSehr geehrte Mieterinnen, sehr geehrte Mieter,
wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass noch in diesem Jahr oder Anfang des neuen Jahres neue Fenster bei Ihnen eingebaut werden. Dafür müssen die Fenster noch genau Vermessen werden. Hierzu wird sich Fa. XYZ in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Tischler hat inzwischen vermessen und möchte am kommenden Mittwoch die Fenster tauschen.
In der Mail steht nicht, ob es sich um eine Instandhaltungs- oder Modernisierungsarbeit handelt. Laut BGB müssen Modernisierungsmaßnahmen (die auf die Miete aufgelegt werden könne) nach meinem Wissen mind. drei Monate vorher und schriftlich angekündigt werden.
Können wir durch unsere Zustimmung des Tausches ohne vorherige Absicherung trotzdem in eine "Falle" laufen, oder stehen wir in unserer Situation sicher genug da?
Wir haben uns bei unseren Vermietern durch Hartnäckigkeit bei Mieterhöhungen usw. nicht gerade beliebt gemacht und möchten diese nur kontaktiseren, wenn nötig.
Würde mich über eine Antwort freuen!
Gruß aus Hamburg