Guten Abend,
in meinem Einheitsmietvertrag steht bei "Kündigung" weder dass sie für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist, noch dass sie wie üblich nach den gesetzlich geregelten Vorschriften möglich ist. In beiden Kästchen fehlt also der Haken, es sind auch die einzigen Optionen zum Ankreuzen.
Bedeutet das dass wohl ich jederzeit kündigen könnte, ohne 3-monatige Frist?
Wenn ja, bedeutet das auch dass mir mein Vermieter jederzeit kündigen könnte?![]()
Verunsichert mich gerade etwas. Mein Vermieter wird wohl einfach vergessen haben das Kästchen anzukreuzen, aber da das Verhältnis alles andere als entspannt ist wäre es gut dazu mal eine Meinung/Einschätzung zu hören.
Danke schon mal.