Hallo
Anlagen zum Fall finden sich hier
Link entfernt.
Vorgeschichte
Ich bin 2002 in meine Wohnung eingezogen und habe den Zustand des Badezimmer von meiner Vormieterin übernommen. 18 Jahre sind vergangen und die ersten 8 Fliesen sind letztes Jahr von der Wand gefallen. Der Boden sieht megamies aus, die Wanne auch. Das Bad sieht nach 18 Jahren marode aus.
Streitfall
Nun lehnt der Vermieter eine Instanhaltung ab, weil ich den Zustand damals übernommen habe. Siehe Anlage vom 15.08.2019 und die Übernahmevereinbarung von 2002.
Fragen
- Ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet?
- Bzw. kann man darauf pledieren, dass das Bad nach einer gewissen Zeit einfach mal saniert werden muss, weil es abgenutzt ist?
Danke und Gruß
Robert