Beiträge von esoul

    sry für die späte Reaktion.

    @darkshadow
    Ich bin bei dir. Ich sehe hier in dem Fall dennoch Verbesserungspotential seitens des Gesetzgebers.

    In diesem Fall gibt es bereits eigene Untersuchungen. Zwei positive vom Mieter auf zwei Sorten Asbest und zwei negative vom Vermieter. Wenn der Mieter nun die Analysen des Vermieters einsehen könnte, dann könnte man einen Fachmann fragen ob das Verfahren vergleichbar und korrekt war. Ein Beratung wäre fundierter. Stattdessen ist man gezwungen weitere Test aus eigener Tasche zu zahlen, weil man keine Erklärung hat, warum die Ergebnisse beim Vermieter negativ sind.

    Das ist nicht zielführend, wenn das Ziel das Ausräumen von gesundheitlichen Gefährdungen ist. Das ist mit Kosten verbunden und im Zweifel endet man vor Gericht, mit dem Risiko das Verfahren zu verlieren, weil den Richter im schlimmsten Fall auch nur sein eigenes Gutachten interessiert.

    AJ1900  Grace
    "Bitte was? Es wird der Boden abgetragen, obwohl es einen Verdacht auf Asbest gibt, und das wäre einfacher als die Tür zu kürzen........."

    Der Verdacht kam erst mit dem Abtragen des Bodens auf :) Das Abtragen wurde sofort gestoppt, als der MIeter den Filz erblickt hatte. Obendrein gab es später ein positives Laborergebnis.


    Fruggel Schweinchenfan
    "Das ist ein Eingriff in die Bausubstanz, .... sondern es wird nur dann zum Problem, wenn die Teile mechanisch bearbeitet werden, was du ohne Befugnis selbst gemacht hast."

    Der Mieter hat eine Rückbaupflicht, der nachgekommen wird. Und ohne triftigen Grund kann der Vermieter Änderungen in der Wohnung nicht verbieten. Was auch bis jetzt nicht geschehen ist. Somit fand die Asbestfreisetzung im Rahmen einer Renovierung in einem rechtlich gedeckten Rahmen statt. So zumindest war auch die Argumentation zweier Anwälte.

    "Das kannst du jetzt nicht dem Vermieter zum Vorwurf machen!"

    Dem Vermieter wird nur zum Vorwurf gemacht, positive Analysen zu ignorieren. Stattdessen verweigert dieser sogar die Einsicht in eigene Untersuchungen, was es dem Mieter unmöglich macht zu prüfen, wieso die Ergebnisse sich unterscheiden. Kurzum, das Problem "Es existiert ungebundenes Asbest in der Wohnung" ist nicht vom Tisch.

    Mein bisheriges Fazit

    • Der Mieter darf den Boden ohne berechtigte Ablehnung bearbeiten und muss sich an die Rückbaupflicht halten.
    • Der Mieter hat zwei positive Asbestanalysen, der Vermieter zwei negative. Der Vermieter zeigt kein Interesse den Widerspruch zu Gunsten der Gesundheit des Mieter aufzulösen.
    • Der Mieter hat berechtigtes Interesse, eben den Widerspruch aufzulösen. Eine Einsichtnahme in die Untersuchungen des Vermieters können Klarheit verschaffen. Entweder sind die angewendeten Verfahren korrekt und die negativen Ergebnisse nachvollziehbar oder ebnen nicht. Nur mit dieser Klarheit können die nächsten Schritte sinnvoll geplant werden.

    Der Mieter malt sich zur Zeit noch gute Chancen aus, darlegen zu können, dass der Vermieter sich nicht alleine auf negative Ergebnisse berufen kann. Sollte das Gericht alle Ergebnisse über Bord werfen und eigene Gutachter bestellen, dann wäre dies für den Mieter vermutlich teuer, wenn diese negativ ausfallen würden.

    Und mal nebenbei Danke für eure Mühen :) 🌼🌼🌼

    Fruggel

    Weiß nicht wo du eine Verzettelung siehst. Untersuchung ist wie oben erwähnt schon lange lange durch. Ich nehme aus diesen Thread mit, dass nach eurer Einschätzung eine Einsicht in die Asbestanalyse nicht möglich ist. Scheint mir ein Fall für den Gesetzgeber zu sein. Das ist einfach ***, dass man nicht Dokumente prüfen kann, die die Gesundheit betreffen.



    AJ1900

    Das Anstreben einer Sanierung war nie Ziel des Mieters, sondern die Abklärung der Gefahrenlage inkl. Beiseitigung (Versiegelung haette locker gereicht). Das hat den Vermieter nicht interessiert. Den interessiert auch nicht, wie der Mieter in der Wohnung Asbest finden konnte. Und wenn der Mieter durch ein paar Schreiben und eine Klage diese *** zu einer Sanierung bringen kann, dann kann ich persönlich das nur befürworten und hoffe das die Medien das obendrein dankend aufgreifen. Der Mieter sieht das locker und abenteuerlich. [...]

    Der Boden wurde nur deshalb teilweise abgetragen, weil das Korkparkett nicht unter die Tür gepasst hat. War einfacher als die Tür zu schleifen.

    In diesem Forum pflegen wir eine sachliche Ausdrucksweise. Bitte die Forumregeln beachten!

    Leipziger82


    Excellent. Jetzt kommt der interessante Teil. Vorneweg, der Vermieter hat keine positiven Ergebnisse vorgewiesen, sondern negative. Die positiven stammen vom der Firma, die der Mieter beauftragt hatte. Es liegen in der Gesamtheit sich widersprechende Analyseergebnisse vor.

    Positive Ergebnisse sind in diesem Fall bedeutend, da der Mieter vom Vermieter verlangt eine Unbedenklichkeit zu garantieren, dass bei der Bearbeitung des Bodens keine weiteren Asbestfasern freigesetzt werden. Da das Probematerial unter dem Linoleum filzartig ist und bei Exposition unkontrolliert Asbest wie feinen Staub in die Luft entließe, wäre ein positives Ergebnis vermutlich mit dem Zwang einer Sanierung verbunden.

    Laut dem VG Arnsberg, Urteil vom 08.11.2018 - 6 K 7190/17 ist es verboten Asbestreste zu überdecken und obendrein muss Asbest fest gebunden sein, damit davon keine Gefahr ausgeht.

    .

    .

    Mein Fazit
    Der Mieter kann die sich auf Basis dieser Umstände nicht einfach entspannen, da es einen Grund geben muss, warum Labore zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

    Und der Vermieter darf bei einem positiven Ergebnisse vermutlich sanieren.

    Leipziger82

    Ahoi :) Können die Analysen eingesehen werden, ...

    • dann wird ersichtlich welches Prüfverfahren angewendet wurde. Die Wahl des Verfahrens ist abhängig von Probenmaterial. Das und mehr ließe sich von einem Fachmann überprüfen. In dem speziellen Fall ist die Dokumentation besonders interessant, da der Vermieter die positiven Ergebnisse vollständig ignoriert, da der Auftrag vom Mieter stammt.
    • dann kann der Mieter alle Beteiligten und Familie beruhigen, sollte die Analyse einer Prüfung standhalten.Der psychologische Faktor ist hier nicht unerheblich.

    Wenn der Gesetzgeber eingeräumt hat, dass in einer Abrechnung menschliche Fehler nicht auszuschließen sind, dann sehe ich keinen Grund die Sichtweise nicht auszuweiten.

    Interessant wäre, so glaube ich, an dieser Stelle die Begründung für das Recht eine Nebenkostenabrechnung prüfen zu dürfen.....denn

    Ich persönlich sehe einen solchen Anspruch nicht, ich wüsste nicht woher sich dieser herleiten lässt.

    Na deiner Auslegung verstehe ich analog übertragen auf eine Nebekostenabrechnung nicht, wieso ein Mieter heutzutage überhaupt Recht auf Einsicht hat. Laut einem Urteil müssen seit kurzem sogar Zahlungsbelege offen gelegt werden. Der Vermieter wird komplett nackig gemacht.


    Als Mieter diese Kontrolle ausüben zu können scheint mir im Bezug auf gesundheitliche Fragen noch dringlicher. In diesem Fall weiß der Mieter rein objektiv betrachtet nicht, ob überhaupt eine Analyse stattgefunden hat.


    Vielleicht ist es Zeit zu Klagen. Scheint mir ein sehr Mieter freundliches Klima zu herrschen.


    oder den Gesetzgeber mal fragen...lol

    Hallo

    Meine Eigenrecherche ergibt, dass das der Vermieter eine Einsicht in Originalunterlagen(Kopie reicht aus) dann nicht verweigern darf, sobald diese Unterlagen Kosten/Einnahmen betreffen, die sich auf die Miete auswirken. Gut, aber wie sieht das mit Dokumenten betreffend der Wohnsicherheit aus?


    Meine Frage
    Darf der Mieter die Analyseergebnisse der Asbestproben aus seiner Mietwohnung einsehen, oder muss dieser sich darauf verlassen, dass der Vermieter in der Lage war die Ergebnisse der Analyse richtig zu deuten und sie dem Mieter mitzuteilen? Falls "Ja", bitte ich um die Rechtsgrundlage, da diese Information auch in anderen Fällen relevant sein könnte.


    Besten Dank :)

    Hallo

    Vor 19 Jahren habe ich das Bad selber instand gesetzt und es mehr oder weniger vom Vormieter übernommen. Nur die weißen Kacheln sind mein Werk. Nach 19 Jahren sieht das Bad heute so aus.

    Laut den Unterlagen und Aussage des Vermieters muss ich selber das Bad instand setzen, weil ich es übernommen habe.

    Frage 01

    Kann der Vermieter sich nach 19 Jahren auf das Übernahmeprotokoll stützen und die Instandsetzung ablehen?


    Frage 02

    Falls der Vermieter das Recht hat die Instandsetzung abzulehen, welchen Zustand müsste das Bad heute haben, damit der Vermieter die Instandsetzung nicht ablehen kann? Reicht es einfach die übernommen Anteile auszureißen?


    Besten Dank :), und ja mir ist klar das ich keine Rechtsberatung erhalten werde. Ich suche nur nach einen Schubs in die richtige Richtung :)

    Robert

    Unerwünschte Verlinkungen gelöscht

    Und nochmal die Daten und weiteres geschwärzt :)

    - Am Ende frage ich natürlich einen Anwalt/Mieterverein. Probiere mich hier nur ranzutasten -

    Mir macht es auch den Eindruck, dass so einiges in meinen Verantwortungbereich faellt. Nun hab ich kein Problem das Bad in einen Zustand zu bringen, der es möglicht macht, dass der Vermieter eine Instandhaltung nicht mehr ablehnen kann.

    Doch welcher Zustand wäre das? Alles entfernen was in der Übernahme gefordert wurde? Was ist mit dem Fliesenkleber? Muss ich den entfernen, weil es ein Folgeschaden ist? Oder muss ich gar das Bad selber renovieren und vom Vermieter abnehmen lassen? Danach riecht die ganze Sache :)

    Kann man nach fast 20 Jahren nicht irgendwie erwarten, dass man bei einer Renovierung unterstützt wird. Gibts da keine Verfallstabellen oder so :) ?

    Hier nochmal der Link mit geschwärzten persönlichen Daten.

    Link entfernt

    Kann der Zustand des Bads überhaupt bewertet werden, wenn ich die Übernahmebedingungen nicht einhalte?

    Denn in der Übernahmevereinbarung Seite 5 steht, dass die Wandverkleidung und Fussbodenbelag vom Vormieter haetten entfernt werden müssen, bzw. von mir als Nachmieter. Das habe ich nicht getan. Der Boden war gut und die Wände habe ich instand gesetzt.

    Muss ich oben genanntes nun entfernen, damit der Vermieter sich mit der Instandsetzung nicht rausreden kann? Und wie müsste das genau am Ende aussehen? Wenn man Fliesen entfernt sieht das hinterher nicht so schön aus.

    Was muss ich leisten, damit der Vermieter sich meines Bads annimmt, sodass Wände und Boden von diesem instand gesetzt werden?

    Hallo

    Anlagen zum Fall finden sich hier :) Link entfernt.

    Vorgeschichte
    Ich bin 2002 in meine Wohnung eingezogen und habe den Zustand des Badezimmer von meiner Vormieterin übernommen. 18 Jahre sind vergangen und die ersten 8 Fliesen sind letztes Jahr von der Wand gefallen. Der Boden sieht megamies aus, die Wanne auch. Das Bad sieht nach 18 Jahren marode aus.

    Streitfall

    Nun lehnt der Vermieter eine Instanhaltung ab, weil ich den Zustand damals übernommen habe. Siehe Anlage vom 15.08.2019 und die Übernahmevereinbarung von 2002.

    Fragen

    1. Ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet?
    2. Bzw. kann man darauf pledieren, dass das Bad nach einer gewissen Zeit einfach mal saniert werden muss, weil es abgenutzt ist?


    Danke und Gruß
    Robert

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