Beiträge von Franzose

    Und hier ist ein wichtier PUNKT drin ÜBERGABEPROTOKOLL:


    Wo nicht von den schwachen Leitungen erwähnt ist.


    Und für klare Verständnis: Der Vertrag wurde letzten Mittwoch gezeichnet letzten Donnerstag war erst der Elektriker da!!


    Also wurde der Mangel erst nach Unterschrift bekannt und übergabe- der Wohnung = versteckter Mangel!


    Ist ja wie beim Autokauf es gibt zwar die Klausel bei Privat gekauft wie gesehen.

    Aber wenn man einen Mangel von den man weiß verschweigt ist der Kauf ungültig.


    Abgesehen davon, ist eine VE für seine Immo verantwortlich sollten sie als VE wissen. Wenn auf Grund schadhafter Leitungen ein Hausbrand ausbricht. Nützt ihnen das vor Gericht auch nix mehr wenn sie sagen der M wusste aber davon im Strafprozess im Zivilprozesse vielleicht.


    Und noch mal er will sich ja an den Kostenbeteiligen also er geht ja nicht hin und sagt zahlt mal alles!


    Also stimmen ihre Ausführen nicht so ganz!


    Übergabe Protokoll steht bei

    Schalter/steckdose: alt aber keine Aussage über die 3.000 Watt usw.


    Aber nix über die Stromleitung oder Sicherung!!!

    Weil was heißt bitte alt? 5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre
    30 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 60 Jahre 70 Jahre

    Ja ok ich weiß das ist jetzt was für Juristen!

    Bitte hier steht es rechtsverbindlich:

    Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Wohnung, der mangels konkreter vertraglicher Vereinbarungen nach der Verkehrsanschauung zu bestimmen ist, muß auch bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einem Mindeststandard genügen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und alle mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz technischer Hilfsmittel erlaubt (Schmidt- Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rdnr. 172; Kraemer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. B 1181; Sternel, aaO, Kap. II Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NZM 1998, 150).

    Ohne dass hierzu seitens der Gerichte noch Sachverständige bemüht werden, wird allgemein davon ausgegangen, dass eine Absicherung der Leitungen mit 6 Ampere alles andere als zeitgemäß ist. AG Schöneberg, Urteil vom 30. Mai 1989, Az: 16 C 727/88. Auch in einer Altbauwohnung muss der folgende vom BGH (Urteil vom 26. Juli 2004 Az: VIII ZR 281/03) Mindeststandard gegeben sein, ansonsten liegt ein Sachmangel vor. Der Mieter ist dann berechtigt, vom Vermieter die Herstellung dieses Mindeststandards zu verlangen. Nach der Verkehrsanschauung umfaßt mangels abweichender Vereinbarung der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung, dass zumindest ein größeres Haushaltsgerät wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Elektrogeräte wie etwa ein Staubsauger in der Wohnung benutzt werden können. Zu einer zeitgemäßen Wohnnutzung gehört außerdem, dass das Badezimmer über eine Stromversorgung verfügt, die nicht nur eine Beleuchtung, sondern auch den Betrieb von kleineren elektrischen Geräten über eine Steckdose ermöglicht. Siehe auch >>> Sachmangel. Das kann allerdings nur für den Fall gelten, dass der Mieter in eine Wohnung einzieht, ohne von dem desolaten Zustand der Stromversorgung Kenntnis zu haben, da alle Gewährleistungsrechte des Mieters ansonsten ausgeschlossen sind ( § 536 b BGB). Siehe dazu auch >>> Übergabeprotokoll.

    Wohnt der Mieter schon lange in der selben Wohnung, und hat sich daher der Mangel infolge des Fortschritts der Technik ergeben, so sieht der überwiegende Teil der Literatur und die Rechtsprechung - mit teilweise unterschiedlicher Begründung - einen Modernisierungsanspruch des Mieters als gegeben an. Der Vermieter ist aufgrund seiner Verpflichtung zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs angehalten, auf seine Kosten einen stärkeren Stromanschluß zu verlegen (Erman-Schopp, §§ 536 a.F. BGB Rn. 23; 537 a.F. BGB Rn. 8; Staudinger-Emmerich, § 537a.F. BGB Rn. 19; Sternel, a.a.O. II 42, 202, 220; LG Hannover ZMR 1967, 338; a.A. Münchener Kommentar-Voelskow, § 535 BGB Rn. 53; Soergel-Kummer, § 535 BGB Rn. 178; Staudinger-Emmerich, § 535 Rn. 49) (AG Schöneberg, Urteil vom 30. Mai 1989, Az: 16 C 727/88). Als ausreichend wird dabei die Neuherstellung einer Stromabsicherung mit 25 Ampere bei entsprechenden Leitungsquerschnitten angesehen. Der Mieter kann also auch im bestehenden Altmietverhältnis im Einzelfall eine verbesserte Absicherung der Stromversorgung vom Vermieter fordern, um den zeitgemäßen Mindeststandard elektrischer Haushaltsgeräte nutzen zu können. Quelle: Grundeigentum 1989, 1001-1005.


    Weil man ja nicht mal einen Herdplatte betreiben!!!!!


    Wenn sie gelernt Eletriker sind können sie die Verkablung ja für meinen Kumpel übernehmen :)

    Naja aber nur mal ein kleines Beispiel:

    Standard sind 16 Ampersicherung auch laut Urteil vom BGH wenn ich mal etwas rechne sind in der Wohnung nur 6 Ampersicherung verbaut.


    Also muss ja der Vermieter hier Modernisieren.


    Allein schon vom BGH Urteil und wir reden hier nicht von einer Luxussanierung sondern davon.


    NOCH MAL EIN ELEKTRIKER ( Fachkraft sagt selbst die Elektrik ist hart an der Grenze von dem was gesetzlich Vorgeschrieben ist)

    Das war der von der Wohnungsgesellschaft ist ja klar das der nicht vor seinem Boss sagt ja müsste man dringen Erneuren.


    Unter 4 Augen hat er das aber durch blicken lassen


    Also besteht ja hier eine Gewisse Gefahr genau so wie beim Rauchabzug das der ja Fachmännisch verschlossen sein muss.


    Also noch mal keinen Luxus sondern das was Gesetzlicher Min. Standardt ist.

    1. Kann es nicht sein das eine Wohnung 0 Watt her geben muss!!!

    2. Steht ja hier über all das die Elektrik so ausgelegt sein muss das man ohne Probleme z.B. eine Waschmaschine Betreiben kann ohne das man z.B. hier dann den Kühlschrank und alle anderen Strom verbrauche abschalten muss. Damit die Sicherung nicht rausfliegt
    3. Wurden die Mängel erst nach der Unterschrift voll offen gelegt.

    Beispiel: Das der Elektriker gemeint hat das es Grenzwertig ist die Elektrik ( also war das ja ein Versteckter Mangel)

    4. Muss bitte ein Rauchabzug Fachgerecht verschlossen sein, weil ja der Rauch (Co2) in die Wohnung zieht. Was wir ja alle wissen zum Tode führen kann. Wenn die anderen Heizen und das Co2 durch das Zeitungspapier in die Wohnung strömt


    Also sind deine Äußerung ja so wohl nicht ganz zu treffen.


    Besonders der Spruch dann Mietet man so eine Bruchbude halt nicht an.


    Tja wenn du das Glück hast Wirtschaftlich gut dar zu stehen kann man so was sagen.


    Mein Kumpel hat das glück leider nicht und kann sich halt die Wohnung nicht raus suchen.


    Deswegen eben brauch ich eben nur Antworten die Ihm auch weiterhelfen.


    Sorry ist nix gegen dich aber so ist es halt.

    Hallo,


    ich hätte mal eine frage:


    Wie viel Watt muss eine Wohnung haben. Weil eine Bekannter von mir in eine Wohnung zieht die Stand 50 Jahre ist. Mit Einzel Öl Ofen usw. diese will er nicht. Weil er schon mal einen Wohnungsbrand erlebt hat.


    Jetzt hat ihm der Hausmeister gesagt das in der Wohnung ins gesamt nur 3.000 Watt bzw. die Sicherung/Leitungen das nur her geben.


    Es kam auch der Elektriker von der Wohnungsgesellschaft der meinte der Sicherungskasten und Elektrik sei Grenzwertig. Aber sie machen mal einen Kostenvoranschlag was es kosten würde das zu verbessern.


    Jetzt hat er natürlich Angst weil er schon mal einen Wohnungsbrand mit gemacht hat. Das die Kabel durch brennen usw.

    Weil 3.000 Watt wenn er seine Waschmaschine betreibt hat die ja schon 2.200 Watt oder das Bügeleisen 1.900 Watt.


    Wie sollte er sich den jetzt da am besten Verhalten? Weil die Wohnungsbaugesellschaft schon gesagt hat müsste er Selbstzahlen.


    Nur das liebe Geld ist ja das Thema sonst wäre er ja nicht umgezogen.


    Wie ich hier jetzt gelesen habe können die sich ja raus reden und sagen er wußte über die Maroden Leitungen?


    Weil Di. ist der Umzug soll er da warten?


    Ach eine Öl Ofen ist auch Kaputt und der Rauchabzug ist nur mit Zeitungspapier verschlossen worden.

    Es kam auf weil mein Kumpel wie gesagt Angst vor diesen Einzel Öl-Öfen hat weil er wie schon erwähnt eine Hausbrand erlebt hat der durch einen solchen Verursacht worden ist.


    Er wollte auf Eigene Kosten Infrarot Heizungen oder so was in der Art verwenden.


    Da kam die Miesere auf.


    Weil der Elektriker auch meinte es sei allein von den Kosten her besser das mit man eine zweiten Stromkreislauf aufbaut weil der Heizwasser Boiler mit dran hängt. Weil man so einen Güntiger Traif bekommen kann eben für Waschmaschine Heizung und Wasser.


    Er würde sich auch Anteilig dran beteiligen.


    Bin über jeden Tipp dankbar.


    Keine Rechtsberatung nur Tipps!!


    Gruß + Danke
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    Hallo,


    ich hätte mal eine frage:


    Wie viel Watt muss eine Wohnung haben. Weil eine Bekannter von mir in eine Wohnung zieht die Stand 50 Jahre ist. Mit Einzel Öl Ofen usw. diese will er nicht. Weil er schon mal einen Wohnungsbrand erlebt hat.


    Jetzt hat ihm der Hausmeister gesagt das in der Wohnung ins gesamt nur 3.000 Watt bzw. die Sicherung/Leitungen das nur her geben.


    Es kam auch der Elektriker von der Wohnungsgesellschaft der meinte der Sicherungskasten und Elektrik sei Grenzwertig. Aber sie machen mal einen Kostenvoranschlag was es kosten würde das zu verbessern.


    Jetzt hat er natürlich Angst weil er schon mal einen Wohnungsbrand mit gemacht hat. Das die Kabel durch brennen usw.

    Weil 3.000 Watt wenn er seine Waschmaschine betreibt hat die ja schon 2.200 Watt oder das Bügeleisen 1.900 Watt.


    Wie sollte er sich den jetzt da am besten Verhalten? Weil die Wohnungsbaugesellschaft schon gesagt hat müsste er Selbstzahlen.


    Nur das liebe Geld ist ja das Thema sonst wäre er ja nicht umgezogen.


    Wie ich hier jetzt gelesen habe können die sich ja raus reden und sagen er wußte über die Maroden Leitungen?


    Weil Di. ist der Umzug soll er da warten?


    Ach eine Öl Ofen ist auch Kaputt und der Rauchabzug ist nur mit Zeitungspapier verschlossen worden.


    Bin über jeden Tipp dankbar.


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