Nebenkosten Nachrechnung 2017

  • Guten Tag,

    ich wünsche alle hier aktiven frohe Weihnachten und bedanke mich jetzt schon mal für Antworten.

    Ich habe folgende Situation:

    Ende 2018 habe ich meine Nebenkostenabrechnung für 2017 mit einen Guthaben erhalten von ungefähr 170 € erhalten. Vor kurzem, also ende 2019 erhalte ich eine "Korrektur Nebenkostenabrechnung 2017" und soll jetzt das Guthaben von 2017 (die 170€) sowie nochmal 160 € zahlen (alles nur für 2017).

    1) Glaube ich kaum das ich einen so hohen Verbrauch hatte.

    2) Es liegt gar kein Grund dafür bei wieso auf einmal eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung 2017 kommt (ich weiß nur das ca. 2017 eine neue Heizung eingebaut wurde).

    3) Ich habe aktuell keine Rechtsschutzversicherung.


    Meine Frage jetzt, wie damit umgehen?


    Liebe Grüße und eine besinnliche Zeit

    Lichtreichter

  • Hallo,

    ein Vermieter hat per Gesetz 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitrausms Zeit, die Abrechnung dem Mieter zuzustellen. Nach Ablauf dieser Zeit können Korrekturen nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen vorgenommen werden. Der Grund muss aber erklärt werden. Es scheint bei dir kein Grund vorzuliegen. Somit muss man die Nachzahlung nicht mehr leisten. Das hat der Vermieter verwirkt,

    Die Abrechnung für 2018 solltest du überprüfen lassen. Es kommt sehr häufig vor, dass in Abrechnungen Fehler enthalten sind.

  • Danke für die Antwort.

    Wie es scheint müsste ich jetzt widersprechen oder? Oder kann ich diese Rechnung kommentarlos an mir vorbei gehen lassen und es "passiert" nichts wenn ich nicht zahle?

    Leider sind die Rechnungen auch sehr einfach gehalten, ich kann also rein gar nichts ausrechnen oder nachkontrollieren. Es wird immer nur die Position angegeben und der Kostenbetrag, jedoch nicht wie die Kosten entstanden sind (also z.B. der Anteil der Kosten oder der Gesamtverbrauch -sowie Teilverbrauch).

    Z.B. Heizung: xxxx,xx € und das war es, mehr Informationen gibt es nicht zur Heizung, sowie zu allen anderen Kostenstellen.


    Ich wünsche allen ein frohes Neues Jahr.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lichtreiter

  • Wie es scheint müsste ich jetzt widersprechen oder?

    Das ist nicht zwingend erforderlich. Aber es ist ja anzunehmen, dass der Vermieter nicht auf das Geld verzichten will und dann versucht, es gerichtlich zu holen. Auch wenn ihm das nicht gelingen wird, bist du dann trotzdem wieder damit konfrontiert. So gesehen kannst du, wenn du magst, dem Vermieter auch gleich eine Mitteilung schreiben, dass du wegen Verfristung nicht zahlen wirst.

    Leider sind die Rechnungen auch sehr einfach gehalten, ich kann also rein gar nichts ausrechnen

    Wenn das tatsächlich so ist, dass du an der Abrechnung überhaupt nichts kontrollieren oder nachrechnen kannst, dann hat es nun nichts mehr mit der Verfristung zu tun, sondern es ist ein ganz anderes Problem. Nämlich ist dann die Abrechnung formell unwirksam. Das ist dann gleichbedeutend, als hätte dir der Vermieter noch überhaupt keine Abrechnung gegeben. Man kann diese ignorieren. Und sofern man bei korrekter Abrechnung mit einer Nachzahlung rechnen würde, gibt es Möglichkeiten, dem Vermieter Druck zu machen, dass er eine formell korrekte Abrechnung erstellt.

  • Die Abrechnung für 2018 solltest du überprüfen lassen. Es kommt sehr häufig vor, dass in Abrechnungen Fehler enthalten sind.

    Mir ist das leider auch schon passiert, dass die Abrechnungen Fehler enthalten haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fruggel (5. Januar 2020 um 21:43) aus folgendem Grund: Zitat entfernt. BITTE KEINE VOLLZITATE SETZEN!

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