Mangel bei Erstbezug einer Wohnung

  • Wir haben ein ähnliches Problem in unserer Mietwohnung und dem Abstand der Treppenstufen.

    Vor ca. 2 Monaten haben wir unsere Wohnung neu angemietet und eine "selbstgebaute" Holztreppe führt ins Obergeschoss. Die Höhenabstände der Treppe entsprechen nicht der Norm (DIN 18065 | 2015-03).

    Können wir in diesem Fall die Mietkosten senken oder müssen wir unseren Vermieter erst mal auf das Problem aufmerksam machen (er wird das Problem ja schon hinlänglich kennen)?

    Einmal editiert, zuletzt von mietrecht.de (17. Dezember 2019 um 15:27) aus folgendem Grund: Link entfernt

  • Hallo,

    ich habe die Frage in ein neues Thema verschoben. Bitte eigene Fragen nicht in bestehenden Themen stellen, auch wenn diese ähnlich ist. Es macht die Diskussion eher unübersichtlich.

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