Widerrufsrecht des Mietvertrages nach unzulässiger Kautionseinforderung?

  • Guten Tag,

    wir haben die Tage im Hause des Vermieters einen Mietvertrag unterschrieben.

    Im Mietvertrag steht drin, dass wir das Recht haben, die Kaution erst zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen.

    Der Vermieter wollte die Kaution aber sofort in Bar und hat uns gedroht, wir würden sonst die Wohnung nicht bekommen.

    Wir haben uns kleinkriegen lassen und haben gezahlt.

    Dürfen wir unter diesen Umständen fristlos den zustande gekommenen Vertrag widerrufen?

    Viele Grüße

    Greefy

  • Wir haben uns kleinkriegen lassen und haben gezahlt.

    Das ist dann ganz allein euer Problem und der Vermieter wird mit Sicherheit die Kaution nicht herausrücken, egal ob ihr fristlos oder fristgerecht kündigt. Womit hat der Mensch gedroht, mit einer Waffe in der Pfaust?

  • Nunja,

    wir haben einen Vertrag unterschrieben, in dem uns das Recht eingeräumt wird, erst zum Mietbeginn zahlen zu dürfen, wie es auch im Mietrecht vermerkt ist.

    Anschließend wird uns gedroht, die Wohnung nicht zu bekommen, wenn wir nicht schon sofort zahlen; Was da steht sei egal.

    Wenn jeder Vermieter einfach die Bedingung stellen darf, dass geltendes Recht nicht in Anspruch genommen wird; Dann ist das Mietrecht doch völlig nutzlos?

  • Hallo greefy,

    Nein, es ist nicht nutzlos. Denn der Vermieter hätte euch die Wohnung gar nicht verweigern können. Ihr hättet dann per einstweiliger Verfügung das Recht durchsetzen können, die Wohnung zu bekommen.

    Im Übrigen besteht kraft Gesetz auch das Recht, die Kaution in 3 Raten zu zahlen. Dagegen hätte der Vermieter auch nichts machen können.

    Ein Widerruf oder eine Künidgung ist hier jedenfalls nicht möglich. Der Vermieter hat die Kaution nicht zu unrecht bekommen.

    Nach einigen Tagen dürft ihr den Vermieter übrigens auch um einen Nachweis bitten, dass er das Geld insolvenzsicher auf einem Treuhandkonto angelegt hat. Dazu ist er verpflichtet laut Gesetz.

  • Vielen Dank für die Einschätzung.

    D.h. wenn er keinen Nachweis erbringen möchte, das Geld sicher angelegt zu haben,

    kann ich das zwar einklagen dass er es tut,

    aber es gibt mir keine Berechtigung, den Vertrag zu widerrufen, richtig?

  • Einschätzung kann man es nicht nennen. Wir können hier nur über Grundsätze der Gesetze und Rechtsprechung informieren.

    Ja, man kann die Pflicht des Vermieters einklagen.

    Das Gesetz sieht aber auch vor, dass man sich die Kaution durch Aufrechnung mit der Miete wieder zurück holen kann, wenn der Vermieter trotz Aufforderung und Fristsetzung seiner Pflicht nicht nachkommt.

    Verabschiede dich bitte von dem Gedanken, den Vertrag widerrufen zu können. Der Vertrag an sich ist wirksam. Und nur weil sich ein Vermieter nicht an seine Pflichten hält, macht das den Vertrag nicht unwirksam oder widerrufbar, sondern es gibt Möglichkeiten, seine Rechte durchzusetzen. Wohl gibt es für den Mieter in bestimmten Situationen auch die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, aber das hat nichts mit einem Widerruf zu tun.

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