Folgende Sachlage: Am 17.Juni erhielt eine Zweier WG eine Mieterhöhung. Nach Ausführlicher Beratung beim Mieterverein stellte sich heraus, dass diese nicht Zulässig ist, da die Miete bereits über der Ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Somit wurde die Mieterhöhung nicht akzeptiert.
Nun geht ein Mitbewohner in Ausland für mindestens 1 Jahr und möchte sein Zimmer in dieser Zeit untervermieten, der Vermieter allerdings gibt seine Erlaubnis zur Untervermietung nur wenn die Mieter sein Mieterhöhungsverlangen akzeptieren. Was tun?