Veröffentlichung / Verantwortlichkeit bei gegebener Übersichung des Vermieters

  • Schönen Guten Tag,

    eine Wohnunggesellschaft, die vor Ort einfach die beste Auswahl an Wohnungen hat, hat in ihren Miet- bzw. Vertragsbedingungen klar eine Übersicherung eingepflegt, sprich sie möchte die "normale" Mietkaution in Höhe von 3 Nettokaltmieten und möchte zusätzlich, wenn die Miete mehr als ein Drittel des Einkommens beträgt, einen Bürgen.

    Abgesehen davon, dass die Forderung, die Miete dürfte maximal ein Drittel des Gesamteinkommens betragen, schon sehr utopisch ist, liegt hier eine klare Übersicherung vor, da die maximale Absicherung eben über die 3 Nettokaltmieten nicht hinaus gehen darf.

    Meine Frage: Wo könnte man melden bzw. an wen könnte man sich wenden, weil die Wohnungsgesellschaft solche Bedingungen hat, die nicht BGB konform sind? Gibt es da eine Kontrollinstanz, ein "Organ", welches dem Vermieter "auf die Füße treten" kann mit der Forderung, diese Bedingung zu unterlassen?

    Besten Dank.

  • Hallo,

    Gibt es da eine Kontrollinstanz, ein "Organ", welches dem Vermieter "auf die Füße treten" kann

    Nein, so etwas gibt es nicht. Und zwar aus dem einfachen Grund, dass es sich bei dem Vertrag um eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen den Vertragsparteien handelt. Das haben die Parteien untereinander zu regeln, und im Streitfall wird ein Gericht darüber entscheiden.

    Eine Unterlassung gegen den Vermieter kann man beispielsweise erwirken, wenn er Fehler in deiner Werbung macht, denn dann geht es um unlauteren Wettbewerb. Aber das ist ein anderes Thema.

    und möchte zusätzlich, wenn die Miete mehr als ein Drittel des Einkommens beträgt, einen Bürgen.

    Da es sich um eine Übersicherung handelt, müsste der Bürge niemals eintreten. Den Bürgen kann man also getrost benennen. Und wenn die Vermietung den Bürgen in Anspruch nehmen will, kann dieser sagen, dass er nicht einzutreten hat wegen der Überscherung. Der Vermieter muss sich mit den 3 Monatsmieten begnügen.

  • Ok, vielen Dank für die Antwort.

    Doch wie will man das einem potentiellem Bürgen vermitteln? "Hier, ich brauche Dich mal als Bürgen, sonst bekomme ich die Wohnung nicht, Du musst Dein Gehalt nachweisen und hier unterschreiben, aber eigentlich ist das alles irrelevant, da es / Du vor Gericht eh nicht belangt werden kannst." - Ob man so jemanden findet, der den Irrsinn mit betreibt? Ich werde es versuchen.

  • Ich verstehe was du meinst.

    Doch das Problem, wenn du keinen Bürgen lieferst ist, dass du keinen Vertrag bekommen wirst und somit auch nicht die Wohnung. Aber genau die hättest du ja gern nehme ich an. Ja, es Irrsinn, aber das ist das Vermietungsgeschäft zur Zeit eh, wenn man in so manche Städte schaut was da ab geht.

  • Ja, die Vermieter können sich in den Großstädten echt die Rosinen rauspicken und dann halt Forderungen stellen à la "nur Arbeitnehmer", "Einkommen mindestens das Dreifache der Miete", "Mindestvertragslaufzeit: 3 Jahre", etc.

    Ich fände es echt gut, wenn hier mal Gesetze erlassen werden, die der Narrenfreiheit der Vermieter bei erhöhter Nachfrage ein Ende setzen.

    Früher besichtigte man eine Wohnung und wenn die einem gefiel und der Vermieter sein ok gab, dann bekam man die Wohnung.

    Heute "bewirbt" man sich, wer zuerst kommt mahlt zuerst zählt nicht mehr, und der Vermieter sucht sich seinen Schützling raus, das muss man nicht selbst sein, obwohl man vielleicht der Schnellste war, etc.

    Hier läuft gewaltig was schief, aber gut, das geht ins Off Topic. ;)

  • Ich fände es echt gut, wenn hier mal Gesetze erlassen werden, die der Narrenfreiheit der Vermieter bei erhöhter Nachfrage ein Ende setzen.

    Egal welches Gesetz du dir dazu überlegen würdest, das Grundproblem bleibt bestehen. Nämlich dass es schlichtweg zu wenig Wohnungen gibt für die ganzen Wohnungssuchenden. Kein Gesetz zaubert mehr Wohnungen her, die müssen gebaut werden. Doch die Bauunternehmen sind langfristig bereits ausgebucht. Daher wird es noch länger dauern, bis es sich wieder normalisiert.

    Ich halte daher von der Mietpreisbremse und dem Mietendeckel nichts, denn beides löst das Grundproblem nicht.

  • Wo könnte man melden bzw. an wen könnte man sich wenden, weil die Wohnungsgesellschaft solche Bedingungen hat, die nicht BGB konform sind? Gibt es da eine Kontrollinstanz, ein "Organ", welches dem Vermieter "auf die Füße treten" kann mit der Forderung, diese Bedingung zu unterlassen?

    Ja, das sind die Verbraucherzentralen. Die dürfen als Verband auch Verstöße gegen die AGB abmahnen und die machen es auch fleißig. Aber es liegt in deren Ermessen, wen sie abmahnen und weswegen.

    Dir bringt das alles nichts, weil bis es mal zu einem Urteil kommen sollte, dauert es lange.

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