Schönen Guten Tag,
eine Wohnunggesellschaft, die vor Ort einfach die beste Auswahl an Wohnungen hat, hat in ihren Miet- bzw. Vertragsbedingungen klar eine Übersicherung eingepflegt, sprich sie möchte die "normale" Mietkaution in Höhe von 3 Nettokaltmieten und möchte zusätzlich, wenn die Miete mehr als ein Drittel des Einkommens beträgt, einen Bürgen.
Abgesehen davon, dass die Forderung, die Miete dürfte maximal ein Drittel des Gesamteinkommens betragen, schon sehr utopisch ist, liegt hier eine klare Übersicherung vor, da die maximale Absicherung eben über die 3 Nettokaltmieten nicht hinaus gehen darf.
Meine Frage: Wo könnte man melden bzw. an wen könnte man sich wenden, weil die Wohnungsgesellschaft solche Bedingungen hat, die nicht BGB konform sind? Gibt es da eine Kontrollinstanz, ein "Organ", welches dem Vermieter "auf die Füße treten" kann mit der Forderung, diese Bedingung zu unterlassen?
Besten Dank.