Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem.
Ich komme insgesamt auf vier verschiedene Einkommensquellen, von denen drei von relevanter Größe sind, das letzte nur 24 Euro pro Monat beträgt. Diese letzte Einnahmequelle habe ich aufgrund von von mir eingeschätzter geringer Relevanz nicht in der Selbstauskunft vermerkt und auch nicht mitgeschickt.
Nun die Frage: In der Selbstauskunft heißt es ja Falschangaben wären ein direkter Kündigungsgrund. Gilt also das "Verheimlichen" von Einnahmequellen als Kündigungsgrund, vor allem wenn der Vermieter sich bereits für einen entschieden hat? Mehr Einkommen sollte ja eig. kein Nachteil sein.
Danke für Eure Hilfe!
Peter