Hallo,
ich habe folgende Situation: Ich wohne seit Nov 2018 in Berlin, in einer kleinen aber maßlos überteuerten Wohnung (17€/m^2). vor ca. 3 Wochen bin ich (ja warum nicht früher...?!) über die Mietpreisbremse gestolpert.
daraufhin habe ich über die Senatswebseite meinen Mietspiegel errechnet und festgestellt, dass unsere Kaltmiete bei 7€ nochwas liegt.
Ich habe den Vermieter damit konfrontiert, eine Rüge geschrieben mit Verweis auf die Mietpreisbremse §556 und darauf hingewiesen, dass ich meine Miete in dieser Form nurnoch unter Vorbehalt bezahle.
Seit dem ist nichts mehr passiert. Weder Telefon noch Postalisch reagiert der Vermieter. (Ich habe die Rüge per Einschreiben/Rückschreiben versandt)
Ich habe nun folgende Optionen:
1. Auf Herausgabe der Information über die Kaltmiete 1 Jahr vor abschluss unseres Vormieters zu klagen
oder 2. Die gesetzliche Miete zu zahlen und abzuwarten was passiert.
Dazu habe ich folgende Fragen:
zu 1. Wer zahlt so ein verfahren und mach das überhaupt sinn?
zu 2. Wenn ich korrekt rechne sollte ich dann innerhalb von 4 Monaten in der Summe 2 Nettokaltmieten im Rückstand liegen. Daraufhin kann mich der Vermieter Kündigen. Sollte ich gegen eine solche Kündigung vorgehen - wer zahlt so ein verfahren? und was kostet sowas?
Immerhin vermute ich (vielleicht kann mir das jemand bestätigen) dass ich - sollte der Vermieter sich weiterhin weigern die Nettokaltmiete des Vormieters zu nennen - eine Kündigung unwirksam ist. Denn der Vermieter hat doch die Pflicht die nettokaltmiete des Vormieters zu nennen oder?
Wie sollte ich in dem Fall weiter agieren?
Zur Zeit tendiere ich eigentlich eher zu Option 2, scheue aber die Verfahrenskosten, sollte ich sie denn bezahlen müssen...
Wie läuft sowas? Wer zahlt da was?
Vielen Dank schonmal im Voraus!!!!
Liebe Grüße,
JF