Mal wieder das leidige Thema Sperrmüll

  • Moin Moin ...

    Mal wieder geht es um Sperrmüll.... :cursing:

    Seid ca. 4-5 Wochen steht vor unserem Haus (aber nicht mehr auf dem Grundstück) ein Sperrmüllhaufen. Ein Name steht wie üblich nicht dran, und keiner will es gewesen sein. Da es aber immer mehr wird, und der Fußweg nicht mehr benutzbar ist, habe ich mal beim Sperrmüllentsorger angerufen, und nachgefragt ob überhaupt eine Abholung in Auftrag gegeben wurde.

    Dies wurde verneint....In der Regel dauert es meist 2-3 Wochen bis zur Abholung. Auf meine Frage, wer denn nun dafür zuständig sei, wurde mir erklärt, dass der Vermieter bzw. die Baugenossenschaft dafür zuständig wäre.....:/ Auf mein Einwand, dass es aber nicht auf dem Grundstück des VM liegt , sondern auf dem (Öffentlichen Gehweg) wurde nicht eingegangen.

    Ok ,dann eben den VM angerufen ....Die sind der Meinung, nicht auf dem Grundstück= nicht unser Problem !

    Ja was denn nun ? Wer hat da nun Recht ?


    Gruß Kontio

  • Hallo,

    Ja was denn nun ? Wer hat da nun Recht ?

    Meines Erachtens der Vermieter. Denn der Müll stammt offenbar von den Bewohnern, also seinen Mietern. Und somit hat er eine Mitverantwortung für die Sachen.

    Mein Rat ist, dass du dich nun ans Ordnungsamt der Stadt wendest und die Problematik schilderst. Es wird dann jemand raus kommen, sich die Gegebenheiten vor Ort anschauen und die Sache dann bewerten. Sollte der Vermieter in der Pflicht sein, wird das Ordnungsamt es ihm erklären. Dagegen kann er sch dann nicht wehren.

  • Denn der Müll stammt offenbar von den Bewohnern

    Wie gesagt , dass ist anzunehmen, aber noch kein Beweis. Name steht eben nicht drann

    Sollte der Vermieter in der Pflicht sein, wird das Ordnungsamt es ihm erklären. Dagegen kann er sch dann nicht wehren.

    Nö, wehren würde der sich nicht, nur den Mist wieder auf alle Mieter umlegen :cursing::cursing::cursing:

  • nur den Mist wieder auf alle Mieter umlegen

    Ja das ist leider so.

    Doch dann könnte man mal darüber nachdenken, ob der Vermieter vielleicht die Möglichkeit hätte, etwas gegen diese Zustände zu unternehmen. Wenn man zum Ergebnis kommt, dass er aus Faulheit oder Nachlässigkeit nur nichts unternimmt, dann käme das Gebot der Wirtschaftlichkeit ins Spiel. Ist aber nur so ein Gedanke, kommt auf die individuellen Zustände an.

    Es ist mir bewußt, dass es schwierig ist bei einem großen Objekt, da kann man nicht alles überwachen. Vielleicht kann Leipziger82 was dazu sagen. Er verwaltet ein großen Objekt mit 120 Wohnungen und hat dazu vielleicht Erfahrungen.

  • Doch dann könnte man mal darüber nachdenken, ob der Vermieter vielleicht die Möglichkeit hätte, etwas gegen diese Zustände zu unternehmen.

    Um es mal auf gut deutsch zu sagen..... dem VM ist es Scheißegal was hier am oder im Haus passiert ! Z.b. haben wir auf der rechten Haushälfte eine Rohrverstopfung .... Bei dem einen Mieter geht das Rohr durch den Keller . Da sabber seid Wochen alles raus was durch die Leitung geht. Keller steht 10 cm unter Abwasserbrühe

    Es stinkt im ganzen Haus dermaßen nach Fäkalien, dass Haustür und Treppenhausfenster permanent offen sind. Der Gestank zieht selbst in die Wohnungen..... <X<X<X

    Da wird den das bisschen Sperrmüll auch nicht stören


    PS: Sorry bin gerade etwas angep*****t

  • Ich hatte vor einigen Wochen auch so ein Problem. Offensichtlich haben mehrere Mieter ihre Wohnung aufgelöst und den Sperrmüll neben dem Haus abgeladen.

    Auch hier hat es sich um ein öffentliches Grundstück gehandelt (ca. 20m von meinem Objekt).

    Nach längerem Disput mit dem Ordnungsamt hat die Stadt die Entsorgung übernommen. Auch dort war der Verursacher nicht zweifelsfrei zu ermitteln und die Stadt hat versucht das Problem auf uns abzuwälzen.

    Wir hatten in der Vergangenheit auch schon Mülltouristen, die ihr Zeug auf diesem Grundstück abgeladen haben.

    Hier sollte allerdings berücksichtigt werden, wie weit der Sperrmüllhaufen vom Grundstück des Vermieters entfernt ist. Ist dieser öffentliche Weg unmittelbar neben dem Gebäude(Eingang), ist der Vermieter meiner Meinung nach in der Pflicht, für die Beseitigung Sorge zu tragen.

    Nicht zuletzt gibt es - je nach Gemeinde - auch die Anliegerpflichten des Eigentümers/Vermieters, die auch eine Beseitigung von Müll im unmittelbaren öffentlichen Bereich beinhalten kann.

    In dem Fall wäre auch eine Umlage der Beräumungskosten auf die Mieter möglich.

    Ansonsten würde ich mal mit den Hausbewohnern besprechen. je nach Gemeinde/Entsorger kann man eine gewisse Menge Sperrmüll kostenfrei abholen lassen. Dann könntet ihr als Mieter diese Beseitigung kostenfrei beantragen.

    Es stinkt im ganzen Haus dermaßen nach Fäkalien, dass Haustür und Treppenhausfenster permanent offen sind

    Das klingt nach einem Fall für das Gesundheitsamt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ansonsten würde ich mal mit den Hausbewohnern besprechen. je nach Gemeinde/Entsorger kann man eine gewisse Menge Sperrmüll kostenfrei abholen lassen. Dann könntet ihr als Mieter diese Beseitigung kostenfrei beantragen.

    Das ist bei uns ja auch so . Einmal im Jahr sind bis zu 3m³ Sperrmüll frei. Anrufen, Termin bekommen, und dann einen Tag vorher an die Strasse stellen.

    In der Regel funktioniert das ja auch, nur hier wohnen einige Suppenkasper , die der Meinung sind das nicht nötig zu haben (man hat so einen Verdacht, aber kein Beweis) .

    Und wenn ich dann sehen, dass die Deppen Hausmüll in die Gelbe Tonne, oder alte E-Geräte in die Papiertonne werfen, dann :cursing::cursing::cursing::cursing::cursing:

    Ich dürfte hier kein Hausmeister sein... Ich bräuchte Peitsche und Baseballschläger. Anders ist so manchen nicht mehr zu helfen

  • Und wenn ich dann sehen, dass die Deppen Hausmüll in die Gelbe Tonne, oder alte E-Geräte in die Papiertonne werfen, dann :cursing::cursing::cursing::cursing::cursing:

    Solche Hinweise gebe ich dann auch gern an den Versorger weiter

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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