Im Mietvertrag steht Tapete bei Auszug abreissen

  • Hallo,


    Meine Mutter hat ihre Wohnung gekündigt. Sie wohnt seit 25 Jahren in dieser Wohnung. Die Tapeten sind an einigen Stellen kaputt und in einem Zimmer ist eine Wand schwarz gestrichen. Heute war ein Mann von der Vermieter Gesellschaft da um sich die Wohnung anzugucken, was sie vor dem Umzug alles erledigen muss. Böden alle raus, kein Problem. Aber er hat aufgeschrieben das sie überall tapezieren muss und eine neutrale Farbe streichen soll. Im Mietvertrag steht das sie beim Auszug die Tapeten abreißen muss.

    Was muss sie jetzt wirklich tun? Wir würden natürlich am liebsten einfach die ganzen Tapeten abreißen.

    Ist es ihr Recht das zu tun was im Mietvertrag steht? Oder das was der Mann nach der Besichtigung heute aufgeschrieben hat?

    Liebe Grüße

    Diana F.

  • Hallo Diana,

    als erstes sollte man den Vertrag hinsichtlich der Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen prüfen oder vom Anwalt prüfen lassen. Vertragsprüfung kann ein Forum leider nicht leisten. Denn vor 25 Jahren sind oftmals Formulierungen in den Verträgen verwendet worden, die heute einer juristischen Überprüfung nicht mehr standhalten würden. Das hätte zur Folge, dass man nichts tun muss.

    Einfach nur die Tapeten abzureißen kann jedenfalls nicht verlangt werden. Das kann ich so allgemeingültig so sagen, weil es von der Rechtsprechung so festgelegt wurde. Entweder hat der Mieter die Pflicht zu den Schönheitsreparaturen sofern wirksam im Vertrag vereinbart, dann hat er es komplett zu erledigen inkl Streichen und wenn nötig neu Tapezieren, oder man muss nichts tun.

    Farbige Wände können wie eine Beschädigung angesehen werden und hätten somit dann gar nichts mit den Schönheitsreparaturen zu tun. Diese zu streichen könnte also vielleicht in jedem Fall verlangt werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass man die Wohnung beim Einzug in hellen neutralen Farben übergeben bekommen hat.

  • Aber er hat aufgeschrieben das sie überall tapezieren muss und eine neutrale Farbe streichen soll.

    Wichtig ist auch zu wissen, ob die Mutter dies unterschrieben hat. Dann könnte das nämlich eine Individualvereinbarung sein und die rechtliche Beurteilung grundlegend ändern.

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