Kann mein Vermieter kündigen?

  • Hallo. Bis heute war alles in Ordnung mit unsere Vermieter ,letzte Woche hat unsere Baby(10 Monate) ein Geschenk bekommen ,eine kleine Hund (wir haben noch eine Malteser ) und wenn unsere Vermieter hat gesehen war sehr sauer weil meine Hunde mach seine Garden kaputt (das stimmt nicht ) und bis Dienstag muss ein Hund weg. Ich kann das Hund nicht weg geben. Was er kann mir machen? wir haben schon 5 Jahre in diese Wohnung!

  • Hallo,

    ja, dein Vermieter kann kündigen. Denn das Gericht sagt, dass jeder Hund vom Vermieter genehmigt werden muss, bevor man einen anschafft. Und wenn man bereits einen Hund hat, dann ist es sehr gut möglich, dass der Vermieter einen zweiten Hund nicht erlauben muss, da dies zu viel ist für eine Wohnung.

    Sprich nochmal mit dem Vermieter und versuche ihn zu überzeugen, den Hund zu erlauben.

    Du kannst auch versuchen, die Erlaubnis bei Gericht zu erzwingen. Aber da ihr schon einen Hund habt, ist die Chance gering, dass das erfolgreich sein wird.

    Man kann sich nicht einfach so einen Hund schenken lassen. So etwas muss abgesprochen werden!

  • Das kann man nicht allgemein beantworten. Es hängt von den genauen Umständen ab. Manchmal kann der Vermieter fristlos kündigen, dann muss man innerhalb von weniger Tage raus, und manchmal kann er nur ordentlich kündigen, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

    Es ist wirklich besser, mit dem Vermieter zu sprechen und es nicht auf einen Streit anzulegen. Wenn ihr den Hund unbedingt behalten wollt und lieber nach einer anderen Wohnung sucht, dann sagt es dem Vermieter. So kann er euch etwas Zeit zur Suche geben und er muss nicht unbedingt fristlos kündigen.

  • Was steht denn zur Tierhaltung im Mietvertrag?

    Sollte da die Tierhaltung erlaubt sein habt ihr bessere Karten. Weil dann braucht ihr keine Genehmigung.

    Sollte dazu nichts geregelt sein, braucht ihr zwar die Zustimmung, aber die darf dann nur verweigert werden, soweit der Vermieter dafür plausible Gründe hat. Dazu kann auch gehören, dass ihr bereits einen Hund habt, aber da kommt es auf den Einzelfall an. Wie groß ist die Wohnung, gibt es wirklich Grund zur Sorge für den Garten usw.

    Erst wenn im Mietvertrag ein allgemeiner Genehmigungsvorbehalt enthalten ist wird es schwierig für euch.

    Bevor ihr also den Hund weggebt oder die Wohnung vorschnell kündigt, lasst euch anwaltlich beraten, der auch entsprechend den Mietvertrag prüfen kann.

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