Hallo
die Wohnung meiner Freundin wurde 2017/18 als Aufstockung auf ein bestehendes Flachdachgebäude erstellt.
Direkt unter den beiden Fenstern des als "Kinder-/Arbeitszimmer" bezeichneten Zimmers befindet sich eine Entlüftung eines Abwasserrohres, was bei der Besichtigung nicht wahrgenommen wurde.
Es ist nicht möglich die Fenster des Zimmer zu öffnen, da es nahezu ohne Unterbrechnung, Sommer wie Winter, aus dem Rohr stinkt. Bei den aktuellen Temperaturen sieht man den Dampf aus dem Rohr direkt nach oben oder schräg Richtung Bad/Schlafzimmer ziehen, zeitweise bildet sich auch Wasserdampf auf den Scheiben.
Im extrem heissen Sommer 2018 hatten wir den identischen sehr krassen Gestank aus der Entlüftung, wie in der ganzen Straße aus den Abwasserkanälen.
Der Vermieter wurde mehrfach darauf angesprochen, hatte Anfang Herbst 2018 einmal den Kopf aus den Fenster gestreckt, als gerade nichts wahrnehmbar war und erklärt "Ich rieche nichts, dass kann nicht sein".
Laut seiner Ansicht handelt sich es um die Raumentlüftung der Toilette, die Rohrentlüftung wäre über das Dach abgeführt. Was aber nicht sein kann, da hier der selbe Gestank Haus kommt, wie an einer anderen Seite an einer anderen Rohrentlüftung. Man hört auch immer lautes Plätschern beim Spülen des WCs unten aus der Entlüftung, das definitiv aus einem Fallrohr kommt.
Durch den Gestank aus der Belüftung ist es uns seit Sommer 2018 nicht möglich den Raum zu belüften. Betroffen ist auch das Bad und eine Seite des Schlafzimmers.
Der Vermieter wurde dieses Jahr zweifach aufgefordert das Problem abzustellen, passiert war nichts.
Entweder es wird komplett verschlossen, da ja angeblich über das Dach abgeführt oder er legt ein zusätzliches Rohr an der Auswand über das Dach hoch, wofür er ein Baugerüst stellen müsste oder einen Hubsteiger benötigt, da an dieser Stelle 8-10m hoch.
Da nichts passiert ist und so schnell passieren wird die Frage, wie hoch wir eine Mietminderung hierfür ansetzen könnten und wie diese begründet würde.
Wichtig dabei: Unsere Wohneinheit als komplett neue Aufstockung ist Baujahr 2017, entsprechend gelten hier die aktuellen Baurichtlinien. Mit Abwasserentlüftungen direkt unter dem Fenster muss keiner rechnen.
- Muss der Eigentümer die Entlüftung verschließen oder (einzig sinnvolle Option) außen über das Dach verlegen? In welchen Zeitraum?
- Mietminderung ab sofort möglich, da seit dem Frühjahr nichts unternommen wurde und wenn ja, wie hoch?
Hinzu kommt, dass auf dem WC unter dem Fenster Tag und Nacht geraucht wird und ebenfalls Arbeitszimmer, Bad und Schlafzimmer betrifft.