Abwasserrohrentlüftung unter Fenster

  • Hallo

    die Wohnung meiner Freundin wurde 2017/18 als Aufstockung auf ein bestehendes Flachdachgebäude erstellt.

    Direkt unter den beiden Fenstern des als "Kinder-/Arbeitszimmer" bezeichneten Zimmers befindet sich eine Entlüftung eines Abwasserrohres, was bei der Besichtigung nicht wahrgenommen wurde.

    Es ist nicht möglich die Fenster des Zimmer zu öffnen, da es nahezu ohne Unterbrechnung, Sommer wie Winter, aus dem Rohr stinkt. Bei den aktuellen Temperaturen sieht man den Dampf aus dem Rohr direkt nach oben oder schräg Richtung Bad/Schlafzimmer ziehen, zeitweise bildet sich auch Wasserdampf auf den Scheiben.

    Im extrem heissen Sommer 2018 hatten wir den identischen sehr krassen Gestank aus der Entlüftung, wie in der ganzen Straße aus den Abwasserkanälen.

    Der Vermieter wurde mehrfach darauf angesprochen, hatte Anfang Herbst 2018 einmal den Kopf aus den Fenster gestreckt, als gerade nichts wahrnehmbar war und erklärt "Ich rieche nichts, dass kann nicht sein".

    Laut seiner Ansicht handelt sich es um die Raumentlüftung der Toilette, die Rohrentlüftung wäre über das Dach abgeführt. Was aber nicht sein kann, da hier der selbe Gestank Haus kommt, wie an einer anderen Seite an einer anderen Rohrentlüftung. Man hört auch immer lautes Plätschern beim Spülen des WCs unten aus der Entlüftung, das definitiv aus einem Fallrohr kommt.

    Durch den Gestank aus der Belüftung ist es uns seit Sommer 2018 nicht möglich den Raum zu belüften. Betroffen ist auch das Bad und eine Seite des Schlafzimmers.

    Der Vermieter wurde dieses Jahr zweifach aufgefordert das Problem abzustellen, passiert war nichts.
    Entweder es wird komplett verschlossen, da ja angeblich über das Dach abgeführt oder er legt ein zusätzliches Rohr an der Auswand über das Dach hoch, wofür er ein Baugerüst stellen müsste oder einen Hubsteiger benötigt, da an dieser Stelle 8-10m hoch.

    Da nichts passiert ist und so schnell passieren wird die Frage, wie hoch wir eine Mietminderung hierfür ansetzen könnten und wie diese begründet würde.

    Wichtig dabei: Unsere Wohneinheit als komplett neue Aufstockung ist Baujahr 2017, entsprechend gelten hier die aktuellen Baurichtlinien. Mit Abwasserentlüftungen direkt unter dem Fenster muss keiner rechnen.

    - Muss der Eigentümer die Entlüftung verschließen oder (einzig sinnvolle Option) außen über das Dach verlegen? In welchen Zeitraum?

    - Mietminderung ab sofort möglich, da seit dem Frühjahr nichts unternommen wurde und wenn ja, wie hoch?

    Hinzu kommt, dass auf dem WC unter dem Fenster Tag und Nacht geraucht wird und ebenfalls Arbeitszimmer, Bad und Schlafzimmer betrifft.

  • Als erstes solltet ihr den Vermieter schriftlich unter Verzug setzen, das dann per Einwurfeinschreiben. Eine Frist nach Datum von 14 Tagen müsste ausreichen. Stillegen kann man den Abzug ntürlich nicht, denn dann würden die Abwässer nicht mehr richtig abfließen. Hier wüde nur ein Verlängerung des Entlüftungsrohres über das Dach hinaus Abhilfe schaffen.

    Über die Höhe einer möglichen Mietminderung solltest du einen Anwalt befragen, denn Foren ist diese Art von Rechtsberatung nicht erlaubt.

  • Ich gehe davon aus, dass eine derartige Entlüftung, die das Öffnen mehrerer Fenster nahezu unmöglich macht, ein gravierender Mangel ist, den der Vermieter umgehend beseitigen muss? Auch wenn die Entlüftung schon vor dem Bau der zusätzlichen Etage vorhanden war?

    Einer seiner Handwerke hatte bestätigt, dass es an der Stelle beim Verputzen der Fassade übel roch.

  • Hallo,

    Einer seiner Handwerke hatte bestätigt, dass es an der Stelle beim Verputzen der Fassade übel roch.

    Offenbar besteht das Hindernis, eine Lösung zu finden, aktuell darin, dass der Vermieter den Geruch noch nicht wahrnehmen konnte. Daher müsste man vielleicht Zeugen benennen. Oder man könnte mit Nachbarn sprechen, ob die den Geruch auch wahrnhemen und das dem Vermieter mitteilen. Oder man bittet den Vermieter kurzfristig vorbei zu kommen, wenn es gerade besonders stark ist.

    Sicherlich mag eine Mietminderung gerechtfertigt sein, das stelle ich gar nicht in Abrede. Dieses Mittel ist jedoch nicht immer sinnvoll, um eine Lösung eines Problems herbei zu führen. Manchmal sind andere Wege zielführender. Und hier scheint es so zu sein, dass man den Vermieter erst mal das Problem verdeutlicht, das er noch nicht wirklich erkannt hat.

  • Der Vermieter meinte, selbst wenn es stinken würde, dann hätte er keine Option das zu ändern. "Da kann ich jetzt nichts mehr machen".
    Wir haben hier überall kleinere oder größere Mängel, genau genommen zwei Din-A4 Seiten, die jetzt der Reihe nach abgearbeitet werden sollen.
    Es gibt hier keine Kompromisse mehr, Kommunikation nur schriftlich, damit wir Nachweise über alles haben und auch Fristen setzen können. Nach Aussage seine Schwägerin (auch ehemalige Mieterin bei ihm), muss man Druck machen, sonst passiert überhaupt nichts.

    Natürlich werde ich versuchen ihm sachlich bei einem Gespräch auf die Probleme hinzuweisen, allerdings auch in Schriftform per Einschreiben, damit wir bei Bedarf Druck machen können und etwas vorwärts geht.

  • muss man Druck machen, sonst passiert überhaupt nichts.

    Okay. Das ändert die Gesamtsituation natürlich grundlegend, wenn es noch zahlreiche weitere Problempunkte gibt. In diesem Fall kann man dir nur ans Herz legen, die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, der alle Punkte bewertet. Es macht ja nun keinen Sinn, jetzt wegen der einen Sache das Recht der Mietminderung zu nutzen, wenn die Minderungsquote wegen der anderen Dinge höher werden könnte. Und wenn der Vermieter aus Prinzip, Nachlässigkeit oder warum auch immer nichts unternimmt, kann man auch überlegen, ihn zur Erfüllung seiner Pflicht gerichtlich zu zwingen. Vielleicht braucht er das mal, um zu erkennen, dass er mit seiner Gleichgültigkeit nicht durch kommt. Auch manche Kinder tanzen den Eltern so lang auf der Nase herum, bis ihr Fehlverhalten Konsequenzen nach sich zieht.

  • Grundsätzlich bevorzuge ich das persönliche Gespräch, um die Sache auf dem kurzen Dienstweg zu klären.
    Deshalb bekommt er von mir eine sehr genau Info zu jedem Problem. Wenn da steht, es bilden sich an Risse zur Zimmerdecke im Wohnzimmer die 6mm breit sind, dann sind sie keine 2, 4 oder5mm breit. Allerdings bin ich nicht bereit mich mit Auskünften wie "Ja, bald" abzugeben und dann passiert ein dreiviertel Jahr _nichts_.

    Das Problem ist auch, dass er seine eigenen Handwerk (massive Pfuscher) hat, die er schickt, falls es Mängel gibt.

    Ich habe ihm bereits mündlich mitgeteilt, dass wir nur noch echte Handwerke in die Wohnung lassen, da wir seinen Pfuschern und auch ihm selbst die ganzen Mängel zu verdanken haben, was alles nachweisbar ist. Ich hatte mich mehrfach mit seinem "Fachpersonal" unterhalten. Von denen betritt keiner mehr Bude, so lange wir hier wohnen.

    Ein Umzug kommt die nächsten 1 1/2 bis 2 Jahre nicht in Betracht, außer wir finden eine gleichwertige Wohnung und der Eigentümer muss für die Umzugskosten aufkommen, sollten sich Mängel heraus stellen, die die Gesundheit gefährden.

    Einmal editiert, zuletzt von Keltik67 (21. November 2019 um 20:53)

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