Hallo zusammen!
Ich habe folgenden Fall:
Mieter A hat mit Vermieter B einen Mietvertrag über 300€ geschlossen. Nach einiger Zeit zieht bei Mieter A eine weitere Person in die Wohnung. Dies geschieht mit Einverständnis von Vermieter B. Die Miete wird entsprechend auf 400€ festgesetzt, dies geschieht aber alles mündlich und wird nicht schriftlich, als Ergänzung zum "alten" Mietvertrag, festgehalten. Ist der übersprünglich schriftliche Mietvertrag zwischen A und B jetzt ungültig oder nichtig? Bzw. ist die mündlich geschlossene Vereinbarung wirksam?