Mietvertrag ungültig/nichtig?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe folgenden Fall:

    Mieter A hat mit Vermieter B einen Mietvertrag über 300€ geschlossen. Nach einiger Zeit zieht bei Mieter A eine weitere Person in die Wohnung. Dies geschieht mit Einverständnis von Vermieter B. Die Miete wird entsprechend auf 400€ festgesetzt, dies geschieht aber alles mündlich und wird nicht schriftlich, als Ergänzung zum "alten" Mietvertrag, festgehalten. Ist der übersprünglich schriftliche Mietvertrag zwischen A und B jetzt ungültig oder nichtig? Bzw. ist die mündlich geschlossene Vereinbarung wirksam?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe folgenden Fall:

    Mieter A hat mit Vermieter B einen Mietvertrag über 300€ geschlossen. Nach einiger Zeit zieht bei Mieter A eine weitere Person in die Wohnung. Dies geschieht mit Einverständnis von Vermieter B. Die Miete wird entsprechend auf 400€ festgesetzt, dies geschieht aber alles mündlich und wird nicht schriftlich, als Ergänzung zum "alten" Mietvertrag, festgehalten. Ist der übersprünglich schriftliche Mietvertrag zwischen A und B jetzt ungültig oder nichtig?

    Nö!

    Bzw. ist die mündlich geschlossene Vereinbarung wirksam?

    Ja, wobei es bei Streitereien zu Problemem bei der Beweisführung kommen könnte. Aber das ist bei allen anderen mündlichen Verträgen nicht anders. Aber die Erhöhung der Miete könnte als erster Anschein der Richtigkeit gelten

    Weitere Beantwortungen auf Fragen zum Mietrecht gibt es hier:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

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