Beiträge von Kaiserpinguin

    Hallo zusammen!

    Ich habe folgenden Fall:

    Mieter A hat mit Vermieter B einen Mietvertrag über 300€ geschlossen. Nach einiger Zeit zieht bei Mieter A eine weitere Person in die Wohnung. Dies geschieht mit Einverständnis von Vermieter B. Die Miete wird entsprechend auf 400€ festgesetzt, dies geschieht aber alles mündlich und wird nicht schriftlich, als Ergänzung zum "alten" Mietvertrag, festgehalten. Ist der übersprünglich schriftliche Mietvertrag zwischen A und B jetzt ungültig oder nichtig? Bzw. ist die mündlich geschlossene Vereinbarung wirksam?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!