Hallo zusammen,
Wir sind gerade aus unserer Wohnung ausgezogen, weshalb wir mit dem jetzt ehemaligen Vermieter die Mängelliste aufgestellt haben. Einige der Schäden waren allerdings bereits bei Einzug vorhanden, was wir dummerweise nicht schriftlich aufgenommen haben. Haben wir jetzt das Recht, die Mängelliste anzufordern, die der Vermieter bei Auszug des Vormieters erstellt hat? Damit könnten wir ja dann doch noch nachweisen, dass die Mängel bereits vorhanden waren.