Ist bei Auszug die Mängelliste des Vormietern anfordbar?

  • Hallo zusammen,

    Wir sind gerade aus unserer Wohnung ausgezogen, weshalb wir mit dem jetzt ehemaligen Vermieter die Mängelliste aufgestellt haben. Einige der Schäden waren allerdings bereits bei Einzug vorhanden, was wir dummerweise nicht schriftlich aufgenommen haben. Haben wir jetzt das Recht, die Mängelliste anzufordern, die der Vermieter bei Auszug des Vormieters erstellt hat? Damit könnten wir ja dann doch noch nachweisen, dass die Mängel bereits vorhanden waren.

  • Hallo,

    Nein. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, das Protokoll des vorherigen Mieters heraus zu geben. Denn jedes Vertragsverhältnis muss für sich selbst angeschaut und entsprechend behandelt werden. In diesem Sinne wäre es euer eigenes Interesse gewesen, die Beschädigungen zu protokollieren.

    Ein Übergabeprotokoll ist allerdings nicht das einzige Mittel, um im Streitfall einen Nachweis zu führen. Je nach den Umständen kann man auch andere Beweise einbringen. Zeugen, die beim Einzug dabei waren, wären eine typische Möglichkeit.

    Und zu guter Letzt noch der Hinweis, dass man als Mieter die beanstandeten Schäden bewerten sollte danach wie sie entstanden sind. Ein Mieter haftet nämlich grundsätzlich nicht für Schäden oder Verschlechterungen, die durch die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung entstanden sind. So manche Vermieter versuchen, sich vom Mieter etwas bezahlen zu lassen, für das dieser gar nicht aufkommen muss.

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