Hallo,
ich habe mich hier neu angemeldet, da ich momentan etwas ratlos bin und mir hier vielleicht geholfen wird.
Ich habe seit Mitte September eine neue Wohnung in Brandenburg gemietet.
Bei der Vermietung der Wohnung sagte mir meine Vermieterin (Angestellte der örtlichen Wohnbauten), dass ich für den Einbau eines eigenen Herdes und Ceranfeldes einen Antrag schreiben muss.
Die Vermieter hätten mir zwar einen Herd gestellt, aber da ich eine Einbauküche aus meiner alten Wohnung besaß habe ich darauf verzichtet.
Gesagt, getan. Ich habe den Antrag gestellt. Da ich dann aber etwas in Zeitverzug geraten bin und die ganze Sache laut Vermieterin nur eine Formalität war, habe ich meine Küche schon Mal aufgebaut. Funktioniert auch alles.
Dann bekam ich einen Anruf meines Mieterbetreuers, dass ich doch bitte erneut einen Antrag schreiben soll, an den ich die technischen Datenblätter der Geräte Ran hänge. Auch das habe ich getan.
Dann passierte ein paar Tage, bzw. Wochen nichts.
Jetzt hatte ich ein Schreiben im Briefkasten, was ich unterschrieben zurücksenden sollte.
Hierbei handelt es sich um einen Antrag auf eine bauliche Veränderung in der Wohnung. Mit dem Schreiben verpflichte ich mich weiterhin die Fertigstellung des Umbaus dem Vermieter anzuzeigen, sowie Handwerker Bestätigung nachzureichen (die ich durch den eigenmächtigen Einbau nicht habe).
Die Küche war bei meinem Einzug leer. Ist solch eine Klausel, bzw. Wunsch der Vermieter, dass ich einen eigenen Einbauherd und Ceranfeld beantragen muss, überhaupt rechtens?
Ich danke schonmal für mögliche antworten!
Jonas