Pauschalmietvertrag (Wucher?)

  • Hallo und danke für die nachfolgende Zeit.

    Ich bin vor 3 Monaten umgezogen und habe nach 12 Monaten Miete in einem WG Zimmer nun eine andere Wohnung

    (Meine vorherige WG mit 5 Personen wurde mit Anlauf, nach 4 Monaten bewohnen meinerseits, nach vorher von mir nicht gewussten Streitereien aufgelöst. Daraufhin habe ich dringend eine Wohnung gesucht und nur diese beziehen können). Das neue WG Zimmer lag laut Angaben bei 15 m2 ( real ist es eindeutig weniger, ohne irgendwelche weiterführenden Angaben des Vermieters). Die Miete wurde als Pauschalmiete deklariert und auf 325 Euro festgesetzt. Es folgte überhaupt keine weitere Aufschlüsselung der Nebenkosten (in der Announce waren sie auf 85, bei 50 für NK und 35 für sonstiges aufgestellt, im Mietvertrag später nicht), keine Heizkostenabrechnung o.ä. Das Haus ist ein Einfamilienhaus mit 3 Etagen, welche alle dem selben Vermieter gehören.

    Die von mir in Mietportalen maximal gefundene m2 Netto Kaltmiete liegt bei 8,50 pro m2. Als absoluter Maximalwert in dieser dörflichen Gegend. Das ergibt bei 15 m2 (die wahrscheinlich um 3-4 m2 drüber liegen, es kann mehr sein leider habe ich damals nicht den Mut gehabt nach zu messen ) 127,50 € Netto Kaltmiete. Das macht eine Differenz von 197,50€. Das Zimmer ist mit einfachen, vermutlich jedoch älter als ich selbst bin, Möbeln als möbliert vermietet. Es ist kein Untermietvertrag.

    Als ich die Differenz von 197,50 Euro mehrmals ansprach, wurde ich, mit für mich unklar ob wahr oder nicht Vorwänden, weggelächelt und untergeredet. So sei es eine Pauschalmiete, da gäbe es keinen m2 Preis, dass die möblierte Vermietung das zulässig macht und Risiken dadurch einkalkuliert sein, dass ich die (8 m2) Küchen- + (absolut durchschnittliches und bei 3 Personen plus evtl. Gäste minimalistische) Badnutzung nicht eingerechnet hätte, der Garten sei ein Faktor und unter 300 Euro wäre es absolut nicht wirtschaftlich und andere Städte seien ja noch teurer.

    Ich Weiss jetzt absolut nicht was ich machen soll, zumal ich mehrmals andere Wohnungen gesucht habe, aber leider absolut keine andere Chance hatte auszuziehen. Gibt es eine Möglichkeit das Geld zurück zu fordern, liege ich komplett falsch und der Preis von 325 für dieses Zimmer im absoluten Dorf war komplett gerechtfertigt?

    Ich hoffe und bitte um Antworten und dadurch Hilfe. Danke

    8 Mal editiert, zuletzt von Fruggel (30. Oktober 2019 um 20:54) aus folgendem Grund: Beitrag nach Wunsch des Fragestellers korrigiert

  • Hallo Jochen,

    für den Straftatbestand des Mietwuchers ist es zwingende Voraussetzung, dass eine gewisse Notlage des Mieters ausgenutzt wurde. Da du aber schreibst, dass die Wohnung auch schon zu diesem Preis announciert war, lässt sich das schwer begründen, dass genau deine Notlage ausgenutzt wurde, sondern es war ein Angebot an alle.

    Für den Fall, dass die Wohnung in einer Stadt mit angespannter Wohnsituation ist, würde für die Wohnung vielleicht die Mietpreisbremse gelten. Hier hat der Vermieter dann bestimmte Einschränkungen bei der Festsetzung der Miete.

    Wenn beide Dinge nicht gegeben sind, bleibt dir nur, weiter zu suchen nach einer anderen Wohnung und die jetzige fristgemäß zu kündigen.

  • Eine Rückforderung würde bestehen, wenn der vereinbarte Mietzins wegen Wucher nach § 138 II BGB unwirksam wäre.

    Auch hier müssten wie Fruggel es bereits dargelegt hat besondere Umstände hinzutreten. Eine bloße überhöhte Miete reicht nicht aus.

    Ob ein solcher besonderer Umstand bei dir vorgelegen hat kann nur im Einzelfall geprüft werden.

  • Ich danke dir für deine Antwort darkshadow, das gibt noch etwas mehr Wegweisung.

    Wie sähen trotz dem meine Möglichkeiten im Rahmen einzig bei überhöhten Mieten aus (Wenn ich schon gekündigt habe und eine andere Wohnung bezogen habe; es ist villeicht wichtig zu erwähnen, dass es sich dabei um den selben Vermieter handelt. Es ist nur ein Zimmer in jetzt einer anderen Wohneinheit) , muss ich diese hinnehmen, oder kann ich dagegen etwas ausrichten? Grüße

    J.

    2 Mal editiert, zuletzt von JochenJ (31. Oktober 2019 um 22:40)

  • im Rahmen einzig bei überhöhten Mieten aus

    Wie bereits von darkshadow und mir erwähnt, reicht die überhöhte Miete allein nicht aus, um einen Mietwucher zu begründen. Gibt es keine weiteren Aspekte wie Ausnutzen einer Notlage, wirst du wahrscheinlich nichts erreichen können.

    Aber nimm gern die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch. Nur dieser darf deine konkrete Situation und den Vertrag entsprechend überprüfen.

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