Hallo,
bei Mieterhöhung hat man ja ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des 2. Monats vom Zugang der Mieterhöhung. Das hieße wenn ich eine Mieterhöhung im Oktober bekomme und am 31. November kündige, kann ich meine alte Mietwohnung zum 31.1. verlassen.
Aber wenn ich jetzt auf Ende Oktober kündige mit Sonderkündigungsrecht, wäre das dann auch auf den 31.12. möglich?
Danke
Ach ja, kann man dann auch bis zum3. Werktag des darauffolgenden Monats bis zum 31.12. kündigen, wie bei einer normalen Kündigung?