Mietvertrag kündigen

  • Hallo ihr Lieben,

    eine besondere Schwierigkeit habe ich, nämlich: Ich habe eine Eigentumswohnung und die Wohnung habe ich seit 2014 vermietet. Der Mieter wohnt für einen niedrigen Mietpreis in der Wohnung und alles war bisher völlig in Ordnung. Letzte Woche habe ich gefragt ob es für ihn ein Problem wäre, wenn die Miete etwas erhöht wird. Eine Erhöhung hat bisher noch nie stattgefunden. Nun habe ich heute eine Mail vom Mieter zurück bekommen und er wird auf Grund von Lärmbelästigung (verschiedene Renovierungen im Hochhaus) ab nächste Monat erstmal €50,- weniger Miete bezahlen. Dazu kommt, dass er schreibt, dass die Wohnung uralt und renovierungsbedürftig ist.

    Ich habe Anfang 2019 dem Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs geschickt. Dazu habe ich um sicher zu sein auch noch den Brief persönlich in den Briefkasten des Mieters geworfen. Im Brief ist zu lesen, dass der Wohnraummietvertrag am 22. Februar 2020 beendet wird. Ich werde nämlich im Sommersemester (April 2020) studieren. Nun behauptet er, dass er nichts bekommen hat und das er überhaupt kein Telefongespräch mit mir geführt hat. Auch sagt er, dass er nicht bereit ist auszuziehen. Die Quittung vom Brief, der ich per Anschreiben verschickt habe, kann ich leider nicht mehr finden.

    Ich finde es bedauerlich, dass mein Mieter behauptet, dass er den Brief nicht erhalten hat und dass das Telefongespräch nicht stattgefunden hat. Am Telefon hat er damals verständnisvoll bestätigt, dass er den 22. Februar 2020 auszieht.

    Was kann ich jetzt tun?

    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anouk

  • Hallo Anouk,

    wenn die Sache vor Gericht gehen würde, dann bist du es, die beweisen muss, dass der Mieter die Kündigung erhalten hat. Offenbar kannst du das nicht. Daher bleibt keine andere Wahl als die Kündigung erneut zuzustellen, nun aber nachweisbar.

    Einwurfeinschreiben wäre möglich, aber ist nicht unbedingt so sicher. Besser ist es, du nimmst dir einen neutralen Zeugen dazu. Dieser sollte auch bestätigen können, was in dem Brief steht, den du in den Umschlag steckst. Lass den Zeugen auf einer Kopie des Briefes unterschreiben als Bestätigung, aber auch auf dem Umschlag an den Mieter, sodass dieser gleich sieht, dass du einen Nachweis hast.

    Ein Mietverhältnis kann (von außerordentlichen Kündigungen abgesehen) immer nur zum Ende eines Monats gekündigt werden unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für deine Reaktion. Ich werde den Mieter wieder kündigen und der Hausmeister werde ich als Zeuge benennen. Hoffentlich wird es diesmal klappen. Er wohnt seit 2014 in der Wohnung, also die Kündigungsfrist ist glaube ich 6 Monate?

    Wenn ich den Kündigungsbrief wieder bei ihm besorge und diesmal Zeugen habe, wäre es dann auch möglich, dass der Mieter nach dem Kündigungsdatum die Wohnung nicht verlassen will? Muss ich durch sein Verhalten dann vor Gericht gehen? Er erzwingt mich dann Prozesskosten und Anwaltskosten zu machen?

  • Er wohnt seit 2014 in der Wohnung, also die Kündigungsfrist ist glaube ich 6 Monate?

    Ab 5 Jahren sind es 6 Monate, das stimmt.

    wäre es dann auch möglich, dass der Mieter nach dem Kündigungsdatum die Wohnung nicht verlassen will?

    Das kann natürlich passieren. Du müsstest dann nach der Kündigungsfrist Räumungsklage einreichen. Und ja, dafür dann auch die Kosten vorstrecken. Es geht nicht anders, es funktioniert nur über eine Klage, weil nur der Gerichtsvollzieher berechtigt ist, einen Mieter auf die Straße zu setzen.

    Wenn du dir unsicher bist und lieber auf Nummer Sicher gehen willst, dann überlege dir, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser kann dich von Anfang an begleiten, und das fängt ja schon damit an, dass die Kündigung korrekt geschrieben wird, dass sie rechtssicher ist. Kleine Fehler können dir viel Zeit und Geld kosten.

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