Hallo,
nehmen wir folgenden fiktiven Sachverhalt an:
Der Mietvertrag für eine Wohnung zwischen Vermieter und Mieter endete zum 31.07.2018
Die Nebenkostenabrechnung (der reguläre Abrechnungszeitraum der Vorjahre war 01.01. bis 31.12.) wird erstellt für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.08.2018. Unabhängig davon werden die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für die Nebenkosten zu niedrig ausgewiesen (gezahlt wurden nachweisbar 1400 Euro, in der Abrechnung wurden nur 1200 Euro berücksichtigt). Die Nebenkostenabrechnung kommt zu dem Ergebnis, dass 150 Euro nachgezahlt werden sollen.
Ist die Nebenkostenabrechnung allein durch den falschen Zeitraum formell falsch und kann damit als nichtig betrachtet werden? Oder liegt nur ein inhaltlicher Fehler vor aufgrund der falsch ausgewiesenen Vorauszahlung?
Danke.