Frage zu erstem Mietvertrag / Kabelanschluss/ Möbel

  • Hallo,

    vor kurzem zog ich aus dem "Hotel Eltern" aus da ich in einer anderen Stadt meine Ausbildung begonnen habe. Leider hatte ich starken Zeitdruck was die Wohnungssuche betraf und hab nach einigen Besichtigungen mit horrenden Mieten etwas gefunden das ich vom Azubigehalt zahlen kann.

    Es handelt sich hierbei um eine alte Augenarztpraxis mit Einbauküche, Bad etc.

    Soweit so gut nun habe ich jedoch ein paar Fragen da ich es mir nicht gleich mit meinem Vermieter verderben will und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Wohnung ist soweit möbiliert das noch Büromöbel, Schreibtisch, Aktenschrank ect darin stehen, also kein Bett, Schrank etc.

    Das heißt für mich um mein Bett unterzubringen müsste Schreibtisch, Stuhl, Büroschrank etc. raus.

    Ebenso in dem zweiten Zimmer das ich gern als Wohnzimmer hätte, nur steht da als "Raumteiler" ein wuchtiger Schrank in der Mitte.

    Im Mietvertrag steht nichts von Möbeln, ebenso wenig im Übergabeprotokoll.


    Kann ich meinen Vermieter einfach anrufen und sagen "Die Möbel benötige ich nicht, bitte holt sie ab?" oder muss ich sie einlagern ?

    Was ist wenn ich feststelle das unter den Schränken kein Teppich ist und neuen verlege, müsste bei Auszug der alte wieder rein ?

    Auch habe ich eine Abstellkammer (Bestandteil des Mietvertrages) in der noch weitere Möbelbestandteile meines Vermieters (Augenarzt der seine Praxis eben als Wohnung vermietet hat) drin stehen.

    Kann ich hier ebenfalls sagen er soll sie leerräumen ?


    Laut Nebenkosten zahle ich auch für Breitbandkabelanschluss. Nachdem ich nun überall gesucht habe kam raus ich habe garkeinen Anschluss in der Wohnung.

    Müsste dies nicht verpflichtend sein wenn es im Mietvertrag steht und ich es zahle ?


    Auch wurde unter "Sonstige Vereinbarungen" aufgeschrieben das ich die Wohnung bei Auszug weiss streichen müsste.

    Ist dies überhaupt noch erlaubt ?

    Aktuell sind die Wände beige und hellgelb so vom Arzt übernommen.

    Interessanterweise steht bei "sonstige Vereinbarungen" :

    "..Keine Endrenovierungsklausel (zb streichen bei Auszug) hier festlegen da diese im Widerspruch zu anderen Bestimmungen stehen kann und diese dann unwirksam macht"

    Ebenso das rauchen vertraglich nicht erlaubt sei und ich den Vorhof inkl Strasse von Schnee räumen müsste. Das Pärchen das im Erdgeschoss wohnt muss dies laut Auskunft nicht tun "da ja mit knapp 60 Jahren schon zu alt für".

    Bleibt es also wirklich an mir hängen ?


    Danke für eure Hilfe

    Gruss
    Milas

  • Hallo Milas,

    im Allgemeinen hat man durchaus ein Recht darauf, die Wohnung leer zu bekommen. Ich bin jedoch etwas irritiert, dass du das offenbar nicht gleich bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter angesprochen hast. Es wäre normal, bei der Gelegenheit direkt zu fragen, was mit den Einrichtungsgegenständen passiert.

    Du solltest den Vermieter darauf ansprechen und fragen, ob die Sachen abgeholt werden können.

    Das Rauchen kann ein Vermieter nicht verbieten, denn das gehört zur normalen Benutzung einer Wohnung. Es sollte allerdings im eigenen Interesse eines Mieters sein, nicht in der Wohnung zu rauchen, denn das Nikotin kann sich so sehr in die Wände festsetzen, dass es zur Beschädigung wird und man eventuell für die Kosten aufkommen muss.

    Das Schneeräumen kann vertraglich auf die Mieter übertragen werden. Dies muss dann allerdings gerecht erfolgen, also so dass keiner benachteiligt ist. Krankheit oder das Alter ist keine Entschuldigung die Aufgabe nicht durchführen zu müssen. Wenn man selbst nicht imstande ist, muss man Freunde oder eine Firma darum bitten.

  • Hallo Fruggel,

    danke für deine Antwort.

    Ich werde mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen um eine Lösung für die Möbel zu finden.

    Weisst du wie es sich mit dem Breitbandanschluss verhält ?

    In den Nebenkosten ist es aufgelistet wird auch von mir gezahlt also müsste ich ja Anspruch darauf haben, oder ?

    Danke

  • Krankheit oder das Alter ist keine Entschuldigung die Aufgabe nicht durchführen zu müssen.

    Das kann man so nicht sagen.

    Nach einigen Gerichten kann man sehr wohl eine Räumpflicht des Mieters vom Alter/Krankheit abhängig machen. Diese Mieter sind dann gar nicht verpflichtet. Aber sobald man verpflichtet ist, sind diese Gründe keine Entschuldigung mehr.

    Das Rauchen kann ein Vermieter nicht verbieten, denn das gehört zur normalen Benutzung einer Wohnung.

    Das gilt für ein Rauchverbot durch AGB, individuell kann ein solches vereinbart werden. Sowas ist aber eher selten, aber halt nicht komplett auszuschließen.

    In den Nebenkosten ist es aufgelistet wird auch von mir gezahlt also müsste ich ja Anspruch darauf haben, oder ?

    Nicht unbedingt, aufgezählt werden eventuell auch nur die Betriebskosten die umgelegt werden können. Das heißt noch nicht das diese notwendigerweise entstehen müssen. Nur weil im Mietvertrag steht das Kosten für die Wartung eines Fahrstuhles umgelegt werden können heißt es nicht, dass man dann Anspruch auf ein Fahrstuhl hat.

    Anderes könnte sich ergeben, wenn dies mit zu einer Pauschale gehört. Dass müsste man sich im Detail anschauen.

    Soweit so gut nun habe ich jedoch ein paar Fragen da ich es mir nicht gleich mit meinem Vermieter verderben will und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Das meiste kann nur mit dem Vermieter passieren, einfach höflich nachfragen und dann wird man ja sehen wie er reagiert und entsprechend kann man dann auch wieder handeln.

    Bezüglich des Teppiches der eventuell eingebracht wird muss man schauen wie lange die Mietzeit ist und wie der Teppich dann aussieht. Grundsätzlich kann der Vermieter aber die Entfernung verlangen, solange dies nicht Treu und Glauben widerspricht, also wenn etwa ein Nachmieter sagt er hätte den Teppich gerne.

    Gruß

  • In den Nebenkosten ist es aufgelistet wird auch von mir gezahlt also müsste ich ja Anspruch darauf haben, oder ?

    Nicht unbedingt. Denn so wie du es beschreibst wird es vermutlich so sein, dass im Vertrag nur die Erlaubnis steht, die Kosten umlegen zu dürfen. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass diese Kosten auch tatsächlich anfallen. Also anders formuliert, wenn es keinen Kabelanschluss gibt, dann hat der Vermieter auch keine Kosten dafür und somit kann er dir auch nichts berechnen.

    Aber auch zu diesem Thema solltest du zunächst den Vermieter befragen. Man darf und sollte einen Vermieter immer fragen, wenn etwas unklar ist. Frag einfach ganz unwissend, wo denn der Kabelanschluss ist, welchen du nicht finden konntest. In der Antwort kommen dann bestimmt hilfreiche Infos.

  • kann man sehr wohl eine Räumpflicht des Mieters vom Alter/Krankheit abhängig machen. Diese Mieter sind dann gar nicht verpflichtet

    Es ist aber dadurch keinesfalls so, dass ein anderer Mieter die ganze Arbeit allein machen muss. Eine Hausordnung bzw. ein Plan für den Winterdienst muss so gestaltet sein, dass er gerecht ist und nicht ein einzener Mieter benachteiligt wird. Auch darüber sind sich die Gerichte einig.

    Wenn ein Mieter von der Pflicht entlastet wird, dann muss eine andere Lösung gefunden werden.

    Das gilt für ein Rauchverbot durch AGB, individuell kann ein solches vereinbart werden

    Wenn etwas individuell vereinbart wird, dann bedeutet das gleichzeitig, dass sich Mieter und Vermieter gegenseitig darauf geeinigt haben. Ein Verbot eines Vermieter hingegen ist niemals eine Vereinbarung, sondern ein Zwang, also AGB. So gesehen war meine Aussage uneingeschränkt korrekt.

  • So gesehen war meine Aussage uneingeschränkt korrekt.

    Nein. AGB bedürfen auch der Zustimmung vom Mieter, die gibt er mit seiner Unterschrift. Daher werden sich auch auf die AGB geeinigt und diese nicht erzwungen. Daher werden auch so hohe Anforderungen gestellt an die Einbeziehung der AGB in den Vertrag.

    Daher kann AGB so gesehen niemals zwanghaft sein.

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