Fussballlärm verhindern Tonstudioaufnahmen O_o

  • Hallo ihr Lieben,

    eine besondere Schwierigkeit habe ich, nämlich:

    Wir haben mit unserer Band einen Proberaum bezogen den sich unser Gitarrist und Sänger als nebenberuflicher Tontechniker für Studioaufnahmen gemietet hat mit einem Gewerbemietvertrag(!).
    Im 1.Stock einer Fussballhalle wurde dazu die Lounge vom Vermieter umgebaut und entsprechend vorheriger Vereinbarung auch lärmschutzmäßig erweitert.
    Allerdings ist der Raum überhaupt nicht nutzbar für Studioaufnahmen, da die Fussballer zu laut sind. Selbst einzelne Gespräche sind zu hören. Abgesehen davon gibt es keine festvereinbarte Zeiten, das Training findet spontan statt und das beinahe täglich. Dies macht eine zeitliche Planung nicht möglich. Dem Vermieter ist dies auch ziemlich egal und er ist sehr unkooperativ.

    Nun soll der Raum gekündigt werden, allerdings erst zum Jahresende...
    Gibt es die Möglichkeit (möglichst ohne Gutachter), sofort aus dem Vertrag rauszukommen, da er den Raum nicht so nutzen kann, wie es eigentlich vorgesehen ist und auch im Vertrag vereinbar wurde...?


    Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße!
    Tommy

  • Hallo Tommy,

    das lässt sich nicht allgemein sagen. Es kommt darauf an, was genau im Vertrag vereinbart wurde. Was euch dort als Eigenschaft des Raumes zugesagt wurde, muss der Vermieter natürlich einhalten. Oftmals achtet man aber leider nicht ausreichend genau darauf und dann ist die Vereinbarung unzureichend formuliert. So etwas sollte man lieber von einem Anwalt anschauen lassen. Der Vermieter kann sich andernfalls sehr leicht heraus reden, dass die Fussballhalle naturgemäß Lärm mit sich bringt und ihr von der Nutzung schon vor Vertragsschluss wußtet.

    Im Zweifel werdet ihr wohl nur fristgerecht kündigen können.

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