Kündigung auf Eigenbedarf für Verlobte des Enkels

  • Hallo zusammen,

    unsere Vermieter möchten uns zwecks Eigenbedarf aus der Wohnung kündigen. Nach uns soll die Verlobte eines Enkels mit ihren zwei Kinden einziehen. Der Enkel selbst lebt ebenfalls im Haus in einer eigenen Wohnung (gleiche Quadratmeterzahl, ~105qm). Scheinbar möchte der Enkel nix von den Kindern seiner Verlobten wissen, weshalb nun die räumliche Trennung im Haus angestrebt wird. Die Beziehung zwischen Enkel und heutiger Verlobter bestand zum Zeitpunkt unseres Einzugs bereits. Ebenfalls die zwei Kinder (nicht vom Enkel).

    Wir fragen uns natürlich ob hier ein rechtlich korrekter Kündigungsgrund auf Eigenbedarf vorliegt.

    Vielen Dank für die Hilfe

  • Hallo,

    Verlobte können oftmals als berechtigte Personen gelten. Jedoch ist dann der/die Verlobte des Vermieters gemeint. Die Verlobte des Enkels ist in der Regel vom Familienverhältnis her zu weit entfernt.

    Ein wenig anders kann es aussehen, wenn der Vermieter ein besonderes enges Verhältnis begründen kann. Das kann beispielsweise sein, wenn die Verlobte Pflegeperson des Vermieters ist. Es kommt somit letztlich auf die genaue Begründung in der Kündigung an. Diese kann/darf hier im Forum aber nicht überprüft werden. Bitte wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein.

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