Fußbodenbelag war schon bei Einzug beschädigt

  • Hallo,

    der Fußbodenbelag war schon bei meinem Einzug in die Wohnung beschädigt. Der Vormieter hat es mir mitgeteilt und ich habe eh den Laminatboden von ihm gekauft, da er sonst sie mitnehmen wollte.

    Ich suche jetzt eine neue Wohnung und da stellt sich mir die Frage, wenn ich beim Auszug den Laminatboden entfernen muss ob ich für den beschädigten Fußbodenbelag hafte. Es wurde leider nirgends vermerkt (Es war meine erste Wohnung und war relativ naiv).

    Habt Ihr hierzu Meinungen?

    Im Badezimmer hatte das Waschbecken schon bei meinem Einzug einen Riss. Leider habe ich das erst nach der Übergabe bemerkt. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert. Muss ich hier die Kosten tragen bei meinem Auszug? Habt Ihr hierzu Meinungen?

  • Hallo,

    grundsätzlich mit der Vermieter den Beweis dafür erbringen, dass bei einem Auszug ein Mangel vorliegt und der Mangel während der Mietzeit entstanden ist, also das die Wohnung an dich zunächst Mangelfrei übergeben worden ist. Diese Beweislast der Übergabe wird meistens durch ein Übergabeprotokoll geführt.

    Im Einzelfall muss man schauen, wer was beweisen kann bzw. beweisen muss, falls es zu Streitigkeiten kommt. Hier könnte dann der Vormieter als Zeuge dienen oder andere Personen die bei der Übergabe vor Ort waren.

    Gruß

  • Im Badezimmer hatte das Waschbecken schon bei meinem Einzug einen Riss

    Riss ist nicht gleich Riss. Es kommt auf die Ursache an. Es gibt Spannungsrisse, die völlig ohne Einwirkung entstehen und man somit als Mieter kein Verschulden hat. Der Vermieter hätte das Verschulden nachzuweisen. Aber selbst wenn man als Mieter die Kosten für Ersatz leisten muss, dann immer nur den Zeitwert, niemals den Neuwert.

  • Der Vermieter hätte das Verschulden nachzuweisen

    Das wäre mir neu. Wenn der Schaden während der Mietzeit entstanden ist an einer Sache die den Mieter zugänglich ist, so muss sich der Mieter entlasten.

  • Der Mieter vor mir soll es auch so übernommen haben. Der Vorvormieter soll beim Abreißen der Teppiche den Boden beschädigt haben.

    Wie kann ich am Besten vorgehen? Leider wurde nichts Schriftliches festgehalten....

  • Wenn der Schaden während der Mietzeit entstanden ist an einer Sache die den Mieter zugänglich ist

    Da hast du mich offenbar mißverstanden. Der Satz bezieht sich auf das zuvor erklärte, nämlich dass der Vermieter ausschließen muss, dass er nicht gemäß §538 BGB für den Schaden verantwortlich ist. Hierfür ist er in der Darlegungspflicht.

  • Heißt das, dass ich raus aus der Sache bin?

    Kann der Vermieter nicht behaupten, dass ich den Schaden verursacht haben? Ich meine dann könnte ja jeder behaupten, dass irgendwelche Schäden schon vorhanden waren und jeder wäre raus aus der Sache...

  • Heißt das, dass ich raus aus der Sache bin?

    Das können und dürfen wir hier nicht beurteilen. Wir können hier nur allgemeine Informationen geben über die bestehenden Rechtsnormen.

    Was für dich aber allgemein gesagt zum Nachteil ist, dass beim Einzug nicht die bestehenden Beschädigungen dokumentiert wurden. Das ist ein Versäumnis, das es für dich jetzt vielleicht schwieriger machen könnte.

    Letztendlich solltest du jetzt erst mal abwarten, was der Vermieter von dir vorwirft, was er also an Schadenersatz von dir haben möchte und warum. Vielleicht nimmt er die Wohnung ja so ab wie sie ist, dann brauchst du dir keine weiteren Gedanken mehr machen.

  • Ich meine dann könnte ja jeder behaupten, dass irgendwelche Schäden schon vorhanden waren und jeder wäre raus aus der Sache...

    Ganz so einfach ist es nicht. Oftmals wird sowas eben durch ein Übergabeprotokoll geregelt, da wird der Zustand der Wohnung festgehalten. Außerdem gibt es noch andere Möglichkeiten.

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