Hallo alle beisammen,
ich poste zum ersten mal, obwohl ich schon manchmal hier gelesen habe und habe folgende Frage, die sich mir im Moment stellt und zu der ich noch keine Antwort im Forum finden konnte:
In meinem Mietvertrag steht, dass die Thermenwartung vom Mieter zu tragen ist und diese wurde bisher alle 2 Jahre durchgeführt. Nun fand eine Wartung der Therme 6 Monate bevor ich eingezogen bin statt, damit würde ich erwarten, dass ich also 18/24tel (sprich 3/4tel) dieser Rechnung tragen würde. Meine Vermieter sind aber der Meinung, dass ich die ganze Rechnung direkt zu tragen hätte. Ich frage mich natürlich auch, ob diese vielleicht auch schon dem Vormieter in Rechnung gestellt wurde, der/die ja zum Zeitpunkt der Wartung noch in der Wohnung wohnte, aber auf jeden Fall scheint es mit seltsam, dass ich rückwirkend 100% tragen soll.
Beim recherchieren fand ich bisher keine Infos die so ganz meinem Fall entsprechen, da wohl oft von einer jährlichen Wartung, die dann für das ganze Standard-Kalenderjahr (Jan-Dez) gilt ausgegangen wird. Daher frage ich mich auch, wie die anteilige Zahlung grundsätzlich zu berechnen ist, ab dem Moment der Wartung Ende des Jahres, oder wie die anderen Nebenkosten für den Jan-Dez Zeitraum?
Freue mich über Rückmeldungen, falls jemand Erfahrungen oder Tipps hierzu hat.
LG
TeeBee