Eigentum von Mieter versehentlich Entsorgt - was nun ?!

  • Hallo Liebe Vermieter,

    wir haben bei uns im Ort vor einigen Wochen starke Regenfälle gehabt, sodass der Raum im gemeinschaftlich genutzten Keller (4 Partien) unter Wasser stand und die Sachen in dem Raum beschädigt worden sind.

    Nun waren meine Bauarbeiter unten und haben alles Sachen entsorgt.
    Ein Mieter ist jetzt ausgezogen und ihm ist aufgefallen, dass die Sachen sind. (u.a. Weihnachtsbaum + Deko, Laptoptasche, Gardinen, Sportbekleidung geschätzter wert laut Aussage des Mieters ca. 350 Euro)


    Ps: mir ist klar, dass ich da als Vermieter nicht korrekt gehandelt habe und die Mieter darüber in Kenntnis hätte setzten sollen.


    Meine Frage:

    Wozu bin ich als Vermieter nun verpflichtet und welche Rechte kann der Mieter geltend machen ?

    Einmal editiert, zuletzt von MK865 (18. Oktober 2019 um 12:13)

  • Du siehst ja schon ein, daß du voreilig und ohne Beteiligung der Mieter, also der Eigentümer, gehandelt hast. Das ist vermutlich Handeln ohne Auftrag. Aber das und die Folgen kann sicher nur ein Rechtsanwalt abschätzen.

    Einmal editiert, zuletzt von astour (18. Oktober 2019 um 13:21)

  • Du hast sicher eine Vermieterhaftpflichtversicherung, die Du über den Schaden informieren kannst?

    Die kümmert sich dann in der Regel um die Regulierung des Schadens.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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