Guten Morgen zusammen,
derzeit wohnen wir (Familie (F), 2 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren) in einer schönen geräumigen ca 140 qm-Wohnung bei unserem Vermieter (V) in einem Drei-Parteien-Haus.
Unser Nachbar (N) hat das alleinstehende Nachbarhaus samt ca 1200 qm-Grundstück zu einem, für sich, sehr guten Kurs (1.500.000 EUR!!, Bodenrichtwert "nur 460 EUR/qm) an einen Investor (I) verkauft.
Im Zuge dessen hat I ein Auge auf "unser" Grundstück geworfen und V ein Angebot gemacht, dass er nicht abschlagen konnte/wollte (das Doppelte des Verkehrswertes) damit die Bewohner des neuen Hauses nicht auf unser Haus (mit Handwerkerbetrieb (H) im Hinterhof) schauen müssen.... H hat zwischenzeitlich eine auskömmliche Summe von I erhalten und zieht demnächst aus.
Nun kam V auf F zu mit eben jener Nachricht, dass wir früher oder später raus müssen. Ein kostenloser Makler wurde seitens V in Aussicht gestellt. EIne schriftliche Kündigung ist noch nicht erfolgt (wird wahrscheinlich Anfang des Jahres kommen). Miete wird auch an V weiterhin bezahlt, I möchte von V quasi nur Vollzug gemeldet haben wenn das Haus leer ist (wer zum Zeitpunkt der Kündigung zur Kündigung letzendlich berechtigt ist weiß ich noch nicht....). Der Verkauf des N an I ist bereits vollständig abgeschlossen
Da hier die Mieten explodieren und unsere aktuelle Wohnung megagünstig ist, würde ein Umzug innerhalb des gleichen Ortes (unbedingt erforderlich, da die Kinder in ihrer Schule bleiben sollen) einen nicht unerheblichen finanziellen Einschnitt auslösen.
Jetzt die Frage: welche Chancen seht ihr, dass eine Verwertungskündigung Aussicht auf Erfolg hätte? Ich habe mich in den letzten Tagen mit der Gesetzgebung und Rechtsprechung hierzu näher befasst. Demnach müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der Eigentümer hat die Absicht einer anderen Verwertung der Immobilie
Ja, der Abriss des Gebäudes, um auf dem Grundstück einen Neubau zu errichten.
2. Diese andere Verwertung ist angemessen für die Immobilie
Ja, nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Verwertung angemessen, wenn sie
von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird (BGH NJW
2011, 1135).
3. Durch den Mietvertrag ist der Eigentümer an dieser angemessenen Verwertung gehindert
Ja, das Mietverhältnis muss der Verwertung entgegenstehen, eine Erschwerung der Verwertung genügt nicht.
4. Durch diese Hinderung entstehen dem Eigentümer wirtschaftliche Nachteile
So, das ist der Knackpunkt. Ohne das Grundstück des V hätte I ja ohnehin seinen neuen Wohnklotz (geplanter Verkaufserlös 6000 EUR/qm) dahingebaut! Ein wirtschaftlicher Nachteil wäre daher nur Fiktion. Kann man so argumentieren um in Abfindungsgesprächen eine gute Ausgangsposition zu haben?
LG Juppi