Umlagefähige Nebenkosten Garage

  • Hallo, ich habe eine Frage.

    Ich habe eine Garage, die ich vermiete.

    Irgendwie, warum auch immer, habe ich die letzten Jahre die umlagefähigen Nebenkosten für die Garage nie berechnet. Jetzt ist mir aufgefallen, dass die Wohnungseigentümer - Verwaltung doch jedes Jahr ca. 33 Euro Betriebskostenanteil berechnet hat, die ich auch auf den Mieter berechnen könnte.

    Seit 2013 ist der Mieter der gleiche.

    Kann ich die Kosten auf ihn umlegen?

    Und wie soll ich das begründen, warum ich es nicht schon früher getan habe?

    Danke für die Antworten

    M. W.

  • Hallo,

    hier geht es rechtlich gesehen um eine Verwirkung. Verwirkung meint, dass jemand ein Recht solange nicht geltend gemacht hat, dass die andere Partei nicht mehr damit rechnen musste das es geltend gemacht wird und so der Anspruch verwirkt ist und eben nicht mehr durchgesetzt werden kann.

    Allgemein reicht eine bloßer Zeitablauf nicht aus damit man sich auf die Verwirkung berufen kann, vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Annahme rechtfertigen, das etwas nicht mehr geltend gemacht wird.

    Daher ist es wohl möglich das du in Zukunft die Kosten umlegen könntest, soweit keine weiteren Umstände ein Vertrauen des Mieters berührt. Im Zweifel ist das eine Frage des Einzelfalles und kann nur durch einen Anwalt rechtssicher beantworten können.

    Rückwirkend ist es ohnehin kaum möglich aufgrund der Frist von 12 Monaten für eine Abrechnung gem. § 556 BGB.

    Gruß

  • Wäre noch der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass die Nebenkosten nur dann mit dem Mieter abgerechnet werden können, wenn dies im Vertrag so vereinbart ist. Fehlt eine solche Vereinbarung, handelt es sich um eine Pauschalmiete. Das bedeutet, dass die Nebenkosten in der Miete bereits enthalten sind.

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