Hallo, ich habe eine Frage.
Ich habe eine Garage, die ich vermiete.
Irgendwie, warum auch immer, habe ich die letzten Jahre die umlagefähigen Nebenkosten für die Garage nie berechnet. Jetzt ist mir aufgefallen, dass die Wohnungseigentümer - Verwaltung doch jedes Jahr ca. 33 Euro Betriebskostenanteil berechnet hat, die ich auch auf den Mieter berechnen könnte.
Seit 2013 ist der Mieter der gleiche.
Kann ich die Kosten auf ihn umlegen?
Und wie soll ich das begründen, warum ich es nicht schon früher getan habe?
Danke für die Antworten
M. W.