Verkleinerung der Wohnfläche

  • Wir wohnen in einem 2 Parteien Mietshaus, im Erdgeschoss. Zu unserer gemieteten Wohnfläche gehören laut Mietvertrag ,ebenso wie den Mietern im 1.Obergescoß, jeweils 3 kl.Zimmer im

    Dachgeschoß. Wir haben jetzt erfahren das das gesamte Dachgeschoß in eine 3. Wohnung umgebaut werden soll. Müssen wir nun auf diesen Mietraum verzichten?

    Lg Olligato

  • Müssen wir nun auf diesen Mietraum verzichten?

    Das musst du nicht hier fragen, sondern deinen Vermieter. Dann wirst du auch erfahren, ob das Gerede stimmt. Und wenn du dannschlauer geworden bist, solltest du dich wieder melden.

  • Hallo olligato,

    das hängt davon ab, wofür diese Räume benutzt werden. Denn gemäß §573b BGB ist eine Teilkündigung durch den Vermieter möglich unter der Voraussetzung, dass es sich um Nebenräume handelt, die nicht zu Wohnzwecken vorgesehen sind, also z.b. Abstellraum/ Keller/ Dachboden/ Waschraum und ähnliches.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!