Untermieter zieht aus, Türrahmen vermackt

  • Hallo,

    mein Untermieter ist ausgezogen. Leider hat er den Türrahmen etwas vermackt, bzw. der Lack ist an manchen Stellen etwas abgeblättert. Er hat das überstrichen allerdings in einem anderen weiß, was einfach total auffällt.

    Ich als Hauptmieter wollte mich eigentlich rückversichern bei meinem Vermieter, was hier erwartet wird, aber der meint, dass er sich damit erst befasst, wenn ich irgendwann die Wohnung zurückgebe.

    Meine Frage ist nun deshalb, was ich tun soll, bzw. was allgemein in so einem Fall der normale Vorgang ist. Gehören solche Macken am Türrahmen (samt schlechter Überpinselung) zu normalen Gebrauchsspuren?

    Bin für jeden Tipp dankbar. Möchte weder meinen früheren Untermieter belasten noch selbst eines Tages Probleme wegen des Türrahmens kriegen.

  • Gehören solche Macken am Türrahmen (samt schlechter Überpinselung) zu normalen Gebrauchsspuren?

    Nein, auf keinen Fall. Sind denn Schönheitsreparaturen überhaupt im Mietvertrag vereinbart? Und wenn ja, mit welchen Worten.

    Bitte keine Nachfragen zum Vertrag. Dieser darf hier nicht bewertet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (2. Oktober 2019 um 14:46) aus folgendem Grund: Kommentar hinzugefügt

  • Habe Bilder der Verträge angehängt.

    Untermietvertrag: der Vertrag zwischen mir und dem Untermieter

    MeinVertrag: der Vertrag zwischen mir als Hauptmieter und dem Eigentümer

    Der fragliche Türrahmen ist an der Außenseite zum Flur hin vermackt.


    Fotos des Vertrags von der Moderation gelöscht. Vertragsprüfung ist Rechtsberatung, was hier nicht gemacht werden darf.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (2. Oktober 2019 um 14:44)

  • Ein vermackter Türrahmen gehört im Allgemeinen nicht zur einer Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch. Du kannst es ir so vorstellen, dass man üblicherweise ja nicht gegen den Türrahmen stoßen muss, um durch die Tür zu gehen. Und wenn man etwas größeres zu tragen hat, dann weiß man, dass man vorsichtig sein muss, um nicht dagegen zu stoßen. Das hat das was von fahrlässig.

    Es kommt aber noch drauf an, wodurch die Macken entstanden sind und wie groß und wie tief sie sind. Aber im Zweifel solltest du davon ausgehen, dass der Eigentümer das später mal bemängeln könnte. Aber dann kannst du vom Mieter nichts mehr fordern.

  • Ich bin selber Vermieter und das würde ich so nicht durchgehen lassen bei meinem Mieter. Und das meine ich jetzt nicht wegen der Macken, sondern allein wegen der Qualität des Anstrichs. Das ist Pfusch in der Form. Wenn ich einem Mieter die Behebung eines Schadens überlasse (was ich nicht muss), dann in der Qualität, wie sie ein Handwerker abliefern würde.

  • Tja .... da müsste der ganze Rahmen neu gestrichen werden. Schön alles anschleifen (erst grob , dann fein) und dann mit einer guten Rolle den Lack auftragen . Das ist schnell erledigt.

    Das Problem könnte aber werden, dass der Rahmen dann nicht den selben Farbton hat wie das Türblatt.... Vielleicht dass auch noch schnell mit machen.,


    Gruß Kontio

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